Ein Mes­ser­ver­bot in Japans Zügen

Volle Geschwindigkeit: Ein Shinkansen in Japan.
Vol­le Geschwin­dig­keit: Ein Shink­an­sen in Japan. Foto: Depo​sit​pho​tos​.com

Japan hat schon heu­te eines der strengs­ten Waf­fen­ge­set­ze über­haupt. Der Besitz einer Schuss­waf­fe ist prak­tisch unmög­lich (Asi­en­spie­gel berich­te­te). Und selbst bei Mes­sern gel­ten stren­ge Auf­la­gen. So braucht es für den Kauf eines Schwer­tes mit einer Län­ge von mehr als 15 Zen­ti­me­tern eine Lizenz. Aus­ser­dem ist in der Öffent­lich­keit das Mit­füh­ren von Mes­sern mit einer Län­ge von mehr als 6 Zen­ti­me­tern ver­bo­ten, aus­ser man kann einen berech­tig­ten Grund dafür angeben. 

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Für die Bahn wird bald schon eine noch stren­ge­re Regel zur Anwen­dung kom­men, wie die Asahi Shim­bun berich­tet. So hat das Ver­kehrs­mi­nis­te­ri­um ange­kün­digt, dass das Mit­neh­men von selbst klei­nen Mes­sern und Sche­ren, die nicht sicher ver­packt und im Gepäck ver­staut wer­den, ab April 2019 ver­bo­ten wird. Die Mass­nah­me gilt nicht nur für den Shink­an­sen, son­dern für alle Züge. Es wird dies­be­züg­lich aber wei­ter­hin kei­ne Ein­zel­kon­trol­len geben. Es dro­hen bei Ver­stoss auch kei­ne recht­li­chen Stra­fen. Viel­mehr gibt man dem Bahn­an­ge­stell­ten die Mög­lich­keit, einem Pas­sa­gier, der sich nicht an die­se Regeln hal­ten will, die Bahn­rei­se zu verbieten. 

Der Grund dafür ist der Amok­lauf vom 9. Juni 2018 in einem Shink­an­sen. Ein 22-jäh­­ri­ger Pas­sa­gier stach damals mit einem Mes­ser auf sei­ne zwei Sitz­nach­ba­rin­nen ein. Als ein 38-jäh­­ri­ger Mann ein­schritt, wur­de die­ser mit meh­re­ren Sti­chen getö­tet (Asi­en­spie­gel berich­te­te). Es han­del­te sich zusam­men mit der Selbst­ver­bren­nung eines Man­nes im Jahr 2015 (Asi­en­spie­gel berich­te­te) um den schwers­ten Zwi­schen­fall in der Geschich­te des Shink­an­sen, der zuvor noch nie einen Unfall­to­ten zu bekla­gen hatte. 

Neue Sicher­heits­mass­nah­men für den Shinkansen

Unmit­tel­bar nach dem Mord­fall vom Som­mer wur­de dem Bahn­per­so­nal eine neue Schutz­aus­rüs­tung zur Ver­fü­gung gestellt (Asi­en­spie­gel berich­te­te). Seit 2015 haben die Ange­stell­ten zudem das Recht, das Gepäck eines Pas­sa­giers stich­pro­ben­ar­tig zu kon­trol­lie­ren. All­ge­mei­ne Gepäck­kon­trol­len wie an den Flug­hä­fen wird es aber wei­ter­hin nicht geben. Bei täg­lich 500‘000 Pas­sa­gie­ren und 250 Ver­bin­dun­gen allei­ne auf der Tōkai­dō-Shin­k­an­­sen-Stre­­cke zwi­schen Tokio und Osa­ka ist dies kei­ne rea­lis­ti­sche Option.

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