Eine gute Nach­richt für Japans Tattoo-Branche

Ein Tattoo auf dem Arm.
Ein Tat­too auf dem Arm. flickr/​KaiChanVong

Der Tat­too-Künst­ler Tai­ki Masu­da wur­de 2015 mit einer Geld­stra­fe belegt, weil er drei Frau­en täto­wier­te ohne eine medi­zi­ni­sche Aus­bil­dung zu haben. Masu­da ging vor Gericht, mit der Begrün­dung, dass es sich dabei um eine Kunst­form hand­le und nicht um einen medi­zi­ni­schen Akt. Es sei zudem Teil der tra­di­tio­nel­len japa­ni­schen Kul­tur. Das Bezirks­ge­richt von Osa­ka konn­te er mit die­ser Argu­men­ta­ti­on nicht über­zeu­gen. 2017 sprach es eine Geld­stra­fe in der Höhe von 150‘000 Yen aus. Das Täto­wie­ren beinhal­te gesund­heit­li­che Risi­ken und kön­ne Haut­pro­ble­me ver­ur­sa­chen. Als Täto­wie­rer soll­te man daher eine medi­zi­ni­sche Aus­bil­dung haben, so das Urteil. 

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Tai­ki Masu­da ging in Beru­fung — und bekam nun Recht. Das Ober­ge­richt von Osa­ka hat ihn letz­te Woche frei­ge­spro­chen, wie die Mai­ni­chi Shim­bun berich­te­te. Beim Täto­wie­ren gehe es vor­nehm­lich um Ästhe­tik und Design. Dadurch unter­schei­de es sich von einem medi­zi­ni­schen Akt und fal­le somit nicht unter das Medi­zin­recht. Das Gericht beton­te aber zugleich, dass es in die­ser Bran­che wegen mög­li­cher Gesund­heits­ge­fah­ren kla­re Regeln und Ver­fah­ren sowie eine frei­wil­li­ge Selbst­kon­trol­le not­wen­dig seien.

Für die Tat­too-Bran­che in Japan ist dies ein Befrei­ungs­schlag. Seit eini­gen Jah­ren kämpf­te sie gegen eine Wel­le der Repres­si­on. Ins­be­son­de­re in Osa­ka, einer Hoch­burg der Yaku­za, wird die modi­sche Tat­­too-Kul­­tur von Poli­ti­kern öffent­lich bekämpft (Asi­en­spie­gel berich­te­te). Die Behör­den der Metro­po­le gin­gen dabei auch gegen die Tat­­too-Küns­t­­ler sel­ber vor, indem sie auf eine vom Gesund­heits­mi­nis­te­ri­um erlas­se­ne Ver­ord­nung von 2001 zurück­grif­fen, die besag­te, dass das Täto­wie­ren eine medi­zi­ni­sche Hand­lung sei, die eine ent­spre­chen­de Aus­bil­dung benö­ti­ge. Das Pro­blem ist jedoch, dass der Staat gar kei­ne ent­spre­chen­de Lizenz aus­stellt. Dies zwang den Beruf in eine recht­li­che Grau­zo­ne. Das jüngs­te Urteil des Obers­ten Gerichts von Osa­ka hat nun für Klä­rung gesorgt. 

Welt­be­kannt und trotz­dem geächtet

Die japa­ni­sche Tat­­too-Kul­­tur hat es zu welt­wei­ter Berühmt­heit gebracht. Trotz­dem wird sie im Insel­staat sel­ber noch immer von einem Gross­teil der Gesell­schaft geäch­tet. Das hat mit der belas­te­ten Geschich­te die­ser Kunst­form zu tun. In der Edo-Zeit (1603 bis 1868) wur­den Tat­toos benutzt, um Kri­mi­nel­le zu kenn­zeich­nen. Mit dem Beginn der Mei­ji-Zeit (1868 bis 1912) sah man zwar von die­ser Form der Stra­fe ab, gleich­zei­tig wur­de ab 1872 ein Tat­­too-Ver­­­bot erlas­sen. Trotz die­ser Ein­schrän­kung ent­wi­ckel­te sich im Unter­grund eine leben­di­ge Tat­too-Kul­tur. Erst 1948, drei Jah­re nach dem Zwei­ten Welt­krieg wur­de das Täto­wie­rungs­ver­bot aufgehoben. 

Es blieb jedoch eine Kunst­form in der Grau­zo­ne, da nie wirk­lich offi­zi­el­le Regu­lie­run­gen für die Bran­che erlas­sen wur­den. Aus­ser­dem wur­den die Gan­z­­kör­per-Tat­­toos zum Sym­bol der japa­ni­schen Mafia, der Yaku­za. Ent­spre­chend ver­pönt ist das Tra­gen einer Kör­per­be­ma­lung geblie­ben. Bis heu­te gilt in vie­len Bade­häu­sern ein gene­rel­les Ver­bot für Täto­wier­te (Asi­en­spie­gel berich­te­te). Doch seit die Mode­welt die Tat­toos für sich ent­deckt hat, sind auch vie­le jun­gen Japa­ner auf die­sen Trend auf­ge­sprun­gen. In den letz­ten Jah­ren sind zahl­rei­che Tat­­too-Stu­­di­os eröff­net wor­den, die nichts mit der Yaku­za am Hut haben. Und auch die Onsen-Welt zeigt sich zuneh­mend offe­ner gegen­über Men­schen mit Tat­toos (Asi­en­spie­gel berich­te­te).

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