Ab dem 7. Janu­ar gilt die Sayonara-Tax

Die Sayonara-Tax gilt ab dem 7. Januar 2019.
Die Sayo­na­ra-Tax gilt ab dem 7. Janu­ar 2019. Foto: Asi­en­spie­gel

Ab 7. Janu­ar 2019 gilt bei der Aus­rei­se aus Japan die Shuk­ko­ku­zei, die auf Eng­lisch ger­ne mit Sayo­na­ra Tax über­setzt wird (Asi­en­spie­gel berich­te­te). 1000 Yen (rund 8 Euro) kos­tet die Abga­be, die für Aus­län­der wie auch für Japa­ner gilt. Von der Steu­er aus­ge­schlos­sen wer­den ein­zig Kin­der unter 2 Jah­re, Tran­sit­pas­sa­gie­re, Besat­zungs­mit­glie­der von Flug­zeu­gen und Schif­fen sowie Mit­ar­bei­ter des japa­ni­schen Aus­sen­mi­nis­te­ri­ums, die beruf­lich unter­wegs sind. 

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Bezahlt wird die Shuk­ko­ku­zei genau wie die Kero­sin­steu­er und ande­re Abga­ben direkt über den Ticket­kauf, wie Tabi­zi­ne berich­tet. Es ist anzu­neh­men, dass dadurch vie­len Pas­sa­gie­ren die­se Gebühr gar nicht auf­fal­len wird. Alle Flug- und Schiff-Tickets, die ab dem 7. Janu­ar 2019 gekauft wer­den, beinhal­ten somit auto­ma­tisch die Sayo­na­ra Tax. Wer sein Ticket vor­her gekauft hat, jedoch nach dem Stich­da­tum reist, muss nichts nach­zah­len. Somit kann man noch bis zum 6. Janu­ar 2019 1000 Yen sparen. 

50 Mil­li­ar­den Yen Einnahmen

Im ver­blei­ben­den Geschäfts­jahr, das Ende März 2019 enden wird, rech­net die Regie­rung mit Zusatz­ein­nah­men von 6 Mil­li­ar­den Yen. Im fol­gen­den Geschäfts­jahr wer­den es vor­aus­sicht­lich 50 Mil­li­ar­den Yen sein (400 Mio Euro). Das Geld soll gezielt in die För­de­rung der Tou­ris­mus-Infra­struk­tur flies­sen. «Die Erschaf­fung einer ange­neh­men Rei­se­um­ge­bung, die ver­stärk­te Ver­mitt­lung von Japan als fas­zi­nie­ren­des Rei­se­land sowie der Unter­halt und die Ver­bes­se­rung der tou­ris­ti­schen Infra­struk­tur», sind laut neu­em Geset­zes­text die mög­li­chen Investitionsbereiche.

Als ers­te Mass­nah­me will man mit der Anschaf­fung wei­te­rer Gesichts­er­ken­nungs­ma­schi­nen die Ein- und Aus­rei­se an den Flug­hä­fen beschleu­ni­gen. Aus­ser­dem sol­len mit dem Geld neue viel­spra­chi­ge Infor­ma­ti­ons­ta­feln instal­liert und bar­geld­lo­se Zah­lungs­mög­lich­kei­ten für den öffent­li­chen Ver­kehr bereit­ge­stellt wer­den. Japan ist übri­gens nicht das ein­zi­ge Land, dass die­sen Weg ein­schlägt. Bereits ver­lan­gen Süd­ko­rea (10’000 Won = 8 Euro), Aus­tra­li­en (60 Aus­tra­li­sche Dol­lar = 37 Euro) und die USA (14 US-Dol­lar = 12 Euro) eine Ausreisesteuer.

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