Nao­mi Osa­ka wählt die japa­ni­sche Staatsbürgerschaft

Naomi Osaka an einem Turnier in Washington D.C.
Nao­mi Osa­ka an einem Tur­nier in Washing­ton D.C. Foto: Depo​sit​pho​tos​.com

Nao­mi Osa­ka ist die ers­te japa­ni­sche Ten­nis­spie­le­rin, die nicht nur einen, son­dern gleich zwei Grand-Slams gewon­nen hat (Asi­en­spie­gel berich­te­te). Aus­ser­dem wur­de sie Anfang die­ses Jah­res als ers­te Japa­ne­rin über­haupt die Num­mer 1 der Welt (aktu­ell die Num­mer 3). Sie steht zugleich sym­bo­lisch für ein Japan, das sich gesell­schaft­lich öff­net. Nao­mi Osa­ka wur­de 1997 in der Stadt Osa­ka gebo­ren (auf­ge­passt: Fami­li­en­na­me 大坂 und Stadt 大阪 wer­den auf Japa­nisch leicht anders geschrie­ben). Ihre Mut­ter Tama­ki Osa­ka stammt aus Nemu­ro in Hok­kai­do. Der Vater, der Hai­­­ti­a­­­ner-Ame­­ri­­ka­­ner Leo­nard François, stu­dier­te in Sap­po­ro. Nao­mi war damals 3 Jah­re alt, als die vier­köp­fi­ge Fami­lie von Osa­ka in die USA zog. Die Ver­bin­dung zu Japan blieb jedoch stets bestehen. Als Ten­nis­spie­le­rin ver­tritt sie ganz offi­zi­ell Japa­ner. Seit ihren gros­sen Tri­um­phen ist sie im Insel­staat ein Super­star, der von Spon­so­ren wie Nis­sin, ANA und Nis­san getra­gen wird (Asi­en­spie­gel berich­te­te).

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Doch eine Fra­ge beschäf­tig­te seit Mona­ten die Japa­ner. Wür­de Nao­mi Osa­ka auch in Zukunft Japa­ne­rin blei­ben? Denn das japa­ni­sche Gesetz besagt, dass sich eine Per­son, die einen japa­ni­schen und einen ande­ren Pass besitzt, bis zum 22. Alters­jahr für eine Natio­na­li­tät ent­schei­den muss. Selbst die renom­mier­te New York Times wies in einem aus­führ­li­chen Arti­kel im April 2019 auf die­sen alles ent­schei­den­den Stich­tag hin. In fünf Tagen, am 16. Okto­ber 2019, wird Nao­mi Osa­ka nun 22 Jah­re alt – und sie hat sich ganz offen­sicht­lich ent­schie­den, wie die Mai­ni­chi Shim­bun berich­tet. Die Ten­nis­spie­le­rin habe die japa­ni­sche Staats­bür­ger­schaft gewählt und die ent­spre­chen­den Papie­re ein­ge­reicht. Damit darf Osa­ka an den Som­mer­spie­len 2020 in Tokio für Japan antre­ten. In Japan atmet man auf. Ihr Super­star bleibt ihnen erhalten. 

890’000 japa­ni­sche Doppelbürger

Nao­mi Osa­ka muss­te damit einen Ent­scheid tref­fen, den vie­le Dop­pel­bür­ger ohne wei­te­re Fol­gen umge­hen kön­nen. Denn in der Rea­li­tät ist es so, dass nicht weni­ge Japa­ner still­schwei­gend einen zwei­ten Pass besit­zen. 2015 waren es geschätz­te 680’000 Per­so­nen (Asi­en­spie­gel berich­te­te). Heu­te sind es gemäss New York Times schon rund 890’0000. Von den japa­ni­schen Behör­den wird dies tole­riert. Laut der Japan Times hat das Jus­tiz­mi­nis­te­ri­um seit Ein­füh­rung des Natio­na­li­tä­ten­ge­set­zes 1985 noch nie einem Japa­ner, der seit Geburt Dop­pel­bür­ger ist, die Staats­bür­ger­schaft ent­zo­gen. Eine gesetz­li­che Stra­fe für eine dop­pel­te Natio­na­li­tät gibt es eben­so­we­nig. Dies bedeu­tet, dass auch Nao­mi Osa­ka still­schwei­gend den US-Pass behal­ten könnte. 

Der Fall Osa­ka zeigt zugleich, dass sich Japan zuneh­mend fra­gen muss, ob die­ses Natio­na­li­tä­ten­ge­setz noch zeit­ge­mäss ist. Ein Land, des­sen Bevöl­ke­rungs­zahl durch die rasan­te Über­al­te­rung und die zu tie­fe Gebur­ten­ra­te um jähr­lich 400’000 Per­so­nen schrumpft (Asi­en­spie­gel berich­te­te), kann sich einen der­ar­ti­gen Umgang mit ihren eige­nen Dop­pel­bür­gern, von denen nicht weni­ge stol­ze Japa­ner sind, eigent­lich nicht mehr leisten.

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