Naomi Osaka wählt die japanische Staatsbürgerschaft
Naomi Osaka ist die erste japanische Tennisspielerin, die nicht nur einen, sondern gleich zwei Grand-Slams gewonnen hat (Asienspiegel berichtete). Ausserdem wurde sie Anfang dieses Jahres als erste Japanerin überhaupt die Nummer 1 der Welt (aktuell die Nummer 3). Sie steht zugleich symbolisch für ein Japan, das sich gesellschaftlich öffnet. Naomi Osaka wurde 1997 in der Stadt Osaka geboren (aufgepasst: Familienname 大坂 und Stadt 大阪 werden auf Japanisch leicht anders geschrieben). Ihre Mutter Tamaki Osaka stammt aus Nemuro in Hokkaido. Der Vater, der Haitianer-Amerikaner Leonard François, studierte in Sapporo. Naomi war damals 3 Jahre alt, als die vierköpfige Familie von Osaka in die USA zog. Die Verbindung zu Japan blieb jedoch stets bestehen. Als Tennisspielerin vertritt sie ganz offiziell Japaner. Seit ihren grossen Triumphen ist sie im Inselstaat ein Superstar, der von Sponsoren wie Nissin, ANA und Nissan getragen wird (Asienspiegel berichtete).
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Doch eine Frage beschäftigte seit Monaten die Japaner. Würde Naomi Osaka auch in Zukunft Japanerin bleiben? Denn das japanische Gesetz besagt, dass sich eine Person, die einen japanischen und einen anderen Pass besitzt, bis zum 22. Altersjahr für eine Nationalität entscheiden muss. Selbst die renommierte New York Times wies in einem ausführlichen Artikel im April 2019 auf diesen alles entscheidenden Stichtag hin. In fünf Tagen, am 16. Oktober 2019, wird Naomi Osaka nun 22 Jahre alt – und sie hat sich ganz offensichtlich entschieden, wie die Mainichi Shimbun berichtet. Die Tennisspielerin habe die japanische Staatsbürgerschaft gewählt und die entsprechenden Papiere eingereicht. Damit darf Osaka an den Sommerspielen 2020 in Tokio für Japan antreten. In Japan atmet man auf. Ihr Superstar bleibt ihnen erhalten.
890’000 japanische Doppelbürger
Naomi Osaka musste damit einen Entscheid treffen, den viele Doppelbürger ohne weitere Folgen umgehen können. Denn in der Realität ist es so, dass nicht wenige Japaner stillschweigend einen zweiten Pass besitzen. 2015 waren es geschätzte 680’000 Personen (Asienspiegel berichtete). Heute sind es gemäss New York Times schon rund 890’0000. Von den japanischen Behörden wird dies toleriert. Laut der Japan Times hat das Justizministerium seit Einführung des Nationalitätengesetzes 1985 noch nie einem Japaner, der seit Geburt Doppelbürger ist, die Staatsbürgerschaft entzogen. Eine gesetzliche Strafe für eine doppelte Nationalität gibt es ebensowenig. Dies bedeutet, dass auch Naomi Osaka stillschweigend den US-Pass behalten könnte.
Der Fall Osaka zeigt zugleich, dass sich Japan zunehmend fragen muss, ob dieses Nationalitätengesetz noch zeitgemäss ist. Ein Land, dessen Bevölkerungszahl durch die rasante Überalterung und die zu tiefe Geburtenrate um jährlich 400’000 Personen schrumpft (Asienspiegel berichtete), kann sich einen derartigen Umgang mit ihren eigenen Doppelbürgern, von denen nicht wenige stolze Japaner sind, eigentlich nicht mehr leisten.
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