Drohnen in Japan: die neuen Regeln

Lohnt sich es sich, eine Drohne mit auf die Reise nach Japan zu nehmen? Auf jeden Fall! Das Land bietet viel Natur, Küsten und wunderschöne Landschaften, die man mit einer Drohne visuell festhalten kann. Zentral dabei ist jedoch, dass man die strikten Regeln für Drohnenflüge in Japan auch einhält. Man kann nicht einfach nach Belieben die Maschine fliegen lassen, selbst wenn es sich um eine 249 Gramm leichte DJI Mavic Mini handelt. Hier die Grundregeln für alle Drohnen, die mehr als 200 Gramm wiegen:
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Erlaubt: In Japan darf man grundsätzlich auf dem Land und in dünn besiedelten Gebieten fliegen. Die Drohne darf dabei die Flughöhe von 150 Metern nicht übersteigen (siehe Bild unten).
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Verboten: In der Umgebung von Flughäfen und über dicht bewohnten Gebiet (Städte und Dörfer), Menschenansammlungen und bei Festen gilt ein striktes Flugverbot, ausser man besitzt eine offizielle Genehmigung vom Verkehrsministerium.
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Vor dem ersten Flug: Konsultieren Sie unbedingt diese Übersichtsseite des Verkehrsministeriums. Hier findet man alle stets aktualisierten Regeln auf Englisch und Deutsch.
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Vor jedem Flug: Konsultieren Sie unbedingt die diese Karte. Diese gibt genau Auskunft über die Flugverbotszonen im ganzen Land (rot und grün gekennzeichnet).
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Regeln 1: Die Drohne darf nur tagsüber geflogen werden und sie muss beim Flug stets in Sichtweite bleiben. Ausserdem muss sie mindestens 30 Meter von Menschen und Objekten entfernt sein.
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Regeln 2 (seit September 2019): Beim Fliegen darf man nicht unter Alkoholeinfluss stehen. Man ist zudem verpflichtet, vor jedem Flug die Flugtauglichkeit der Drohne und die Wetterverhältnisse zu überprüfen. Es muss so geflogen werden, dass Kollisionen mit anderen Flugbojekten ausgeschlossen werden können. Man darf keine gefährlichen Flugmanöver vornehmen.
- Ab 2020: Im Verlauf des Jahres 2020 wird zudem eine Registrierungspflicht für sämtliche Drohnen ab 200 Gramm Gewicht eingeführt, wie die Asahi Shimbun berichtet. Hier wird man den Namen, die Adresse, das Drohnenmodell, die Fertigungsnummer, das Drohnengewicht und weitere Daten eingeben. Die Behörden werden dem Nutzer anschliessend eine Registrierungsnummer zuteilen, die man auf der Drohne angeben muss.
Letztendlich zählt, dass man sich umsichtig verhält, kein Risiko eingeht und die Regeln befolgt. Ansonsten droht eine Geldstrafe von bis zu 500’000 Yen (3800 Euro).

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