Japan lockert das Einreiseverbot

Das  "Okaerinasai" ("Willkommen wieder daheim")-Schild im Flughafen Narita soll bald wieder auch für die ausländische Wohnbevölkerung gelten.
Das «Okae­ri­na­sai» («Will­kom­men wie­der daheim»)-Schild im Flug­ha­fen Nari­ta soll bald wie­der auch für die aus­län­di­sche Wohn­be­völ­ke­rung gel­ten. Felix Lipov / Shut​ter​stock​.com

Die Ein­rei­se nach Japan ist mehr als kom­pli­ziert gewor­den, sie ist für die meis­ten fak­tisch gar nicht mehr mög­lich. Aktu­ell gilt für 146 Län­der ein Ein­rei­se­ver­bot. Die Visum­frei­heit ist für sämt­li­che Län­der, so auch für die Schweiz, Deutsch­land und Öster­reich, auf­ge­ho­ben. Das Ver­bot erstreckt sich selbst auf Aus­län­der mit Wohn­sitz in Japan. Das bedeu­tet, dass die­se Per­so­nen aktu­ell zwar aus­rei­sen, aber nicht mehr ein­rei­sen dür­fen. Eine Aus­nah­me wird ein­zig unter «aus­ser­or­dent­lich spe­zi­el­len Umstän­den» gewährt, die hier auf­ge­lis­tet sind. Vie­le ver­zich­ten daher gänz­lich auf einen Hei­mat­ur­laub. Zu unsi­cher ist die Rechtslage. 

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Eine ers­te Locke­rung gab es Anfang August für die Aus­län­der mit einer Auf­ent­halts­be­rech­ti­gung, die vor dem Ein­rei­se­ver­bot aus Japan aus­ge­reist waren und danach nicht mehr ein­rei­sen durf­ten. Geschätz­te 88’000 Men­schen waren davon betrof­fen. Sie steck­ten mona­te­lang in Über­see fest. Die­se Per­so­nen kön­nen seit dem 5. August unter gewis­sen Bedin­gun­gen wie­der nach Japan (Asi­en­spie­gel berich­te­te).

Auf­he­bung des Re-Entry-Verbots

Für die­se unglei­che Behand­lung gibt es inter­na­tio­nal viel Kri­tik. Japan ist unter den G-7-Staa­­ten das ein­zi­ge Land, das sei­ner eige­nen aus­län­di­schen Wohn­be­völ­ke­rung kei­ne bedin­gungs­lo­se Wie­der­ein­rei­se gewähr­t. Der­weil ist das Land für die eige­nen Staats­bür­ger zu jeder Zeit offen geblie­ben. Nun hat NHK News aus Regie­rungs­krei­sen in Erfah­rung gebracht, dass eine ent­schei­den­de Locke­rung die­ser restrik­ti­ven Poli­tik bevor­steht.

Ab Sep­tem­ber sol­len Aus­län­der mit einer Auf­ent­halts­be­rech­ti­gung für Japan wie­der aus- und ein­rei­sen dür­fen. «Aus­ser­or­dent­li­che Umstän­de» müs­sen nicht mehr gel­tend gemacht wer­den. Die ein­zi­ge Bedin­gung ist, dass sich die­se Per­so­nen nach der Lan­dung einem PCR-Test unter­zie­hen und danach zwei Wochen in Qua­ran­tä­ne gehen müs­sen, so wie es zur­zeit auch für japa­ni­sche Staats­bür­ger Vor­schrift ist. Hier­zu wer­den in den drei Flug­hä­fen Nari­ta, Hane­da und Kan­sai die Test­zen­tren aus­ge­baut. Ab nächs­tem Monat sol­len täg­lich 10’000 Tests mög­lich sein. Der Ent­scheid, den «Re-Ent­ry-Ban» auf­zu­he­ben, muss von der Regie­rung jedoch noch offi­zi­ell bekannt­ge­ge­ben werden. 

Tra­vel Bub­bles als zwei­ter Schritt

Für Japan ist es ein ers­ter wich­ti­ger Schritt zur Wie­der­eröff­nung des inter­na­tio­na­len Rei­se­ver­kehrs. In einem wei­te­ren Schritt plant das Land die Eröff­nung von bila­te­ra­len «Tra­vel Bub­bles», um haupt­säch­lich Geschäfts­leu­ten Rei­sen nach Japan unter stren­gen Auf­la­gen wie­der zu ermög­li­chen. Zunächst wer­den Län­der aus Asi­en und Ozea­ni­en davon pro­fi­tie­ren kön­nen (Asi­en­spie­gel berich­te­te). Tou­ris­ten wer­den auf jeden Fall noch län­ge­re Zeit war­ten müs­sen. Zumin­dest aber scheint nach mona­te­lan­gem Still­stand Bewe­gung in die­se Ange­le­gen­heit zu kommen.

Update, 22. August 2020

Laut Asahi Shim­bun wird Japan vor­aus­sicht­lich noch die­sen Mona­ten den Aus­tausch­stu­den­ten, die wegen des Re-Ent­­­ry-Ver­­­bots im Aus­land fest­ste­cken, die Wie­der­ein­rei­se erlau­ben. Den Vor­tritt erhal­ten zunächst die Per­so­nen, die im Besitz eines staat­li­chen Sti­pen­di­ums von Japan sind.

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