Pha­se 1 der Grenzöffnung

Eine leere Ankunftshalle im Flughafen Haneda im Juni 2020.
Eine lee­re Ankunfts­hal­le im Flug­ha­fen Hane­da im Juni 2020. Foto: Depo​sit​pho​tos​.com

Japan lei­tet eine wich­ti­ge Pha­se der Nor­ma­li­sie­rung (Asi­en­spie­gel berich­te­te) für Aus­län­der mit Wohn­sitz in Japan ein. Ab dem 1. Sep­tem­ber 2020 kön­nen die­se Per­so­nen wie­der aus- und ein­rei­sen ohne dabei aus­ser­or­dent­li­che Umstän­de gel­tend­ma­chen zu müs­sen. Damit ist das «Re-Entry»-Verbot für Aus­län­der mit einer Auf­ent­halts­be­rech­ti­gung für Japan aufgehoben. 

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Es gilt jedoch eini­ge Bedin­gun­gen zu erfül­len. Nach der Lan­dung wird man sich einem Covid-19-Test unter­zie­hen und anschlies­send 14 Tage in Qua­ran­tä­ne gehen, so wie es auch für japa­ni­sche Staats­an­ge­hö­ri­ge die Regel ist. Dar­über hin­aus wer­den die betrof­fe­nen Per­so­nen auf­ge­for­dert, vor dem Rei­se­an­tritt bei der Immi­gra­ti­ons­be­hör­de eine «Re-Entry»-Erlaubnis online bean­tra­gen. Zudem muss man frü­hes­tens 72 Stun­den vor der Rück­rei­se nach Japan ein nega­ti­ves Covid-19-Test­re­sul­tat auf­wei­sen. Zuvor hat die Regie­rung für Aus­tausch­stu­den­ten mit einem Sti­pen­di­um des japa­ni­schen Staa­tes das Ein­rei­se­ver­bot bereits auf­ge­ho­ben. Somit wird nach mona­te­lan­ger Unge­wiss­heit eine ers­te wich­ti­ge Pha­se der Grenz­lo­cke­rung umgesetzt. 

Die «Tra­vel Bubbles»

Zugleich beginnt ab Sep­tem­ber die Pha­se 2, in der Japan mit aus­ge­wähl­ten Län­dern soge­nann­te «Tra­vel Bub­bles» für Geschäfts­leu­te, Prak­ti­kan­ten und ande­re Per­so­nen­grup­pen errich­tet. So dür­fen erst bis­lang erst Geschäfts­leu­te aus Thai­land und Viet­nam nach Japan ein­rei­sen. In den kom­men­den Tagen sol­len nun Sin­ga­pur, Malay­sia, Kam­bo­dscha, Laos und Myan­mar fol­gen, wobei sich die Ver­ein­ba­run­gen je nach Land unterscheiden. 

Mit Sin­ga­pur hat Japan eine Spe­zi­al­lö­sung getrof­fen. So wer­den Geschäfts­leu­te aus dem Stadt­staat ein­rei­sen kön­nen ohne dabei in Qua­ran­tä­ne gehen zu müs­sen. Vor­aus­set­zung dafür ist, dass sie einen detail­lier­ten Rei­se­plan ein­rei­chen, den Auf­ent­halts­ra­di­us in Japan auf den Arbeits­platz und den Über­nach­tungs­ort ein­schrän­ken und auf die Nut­zung öffent­li­cher Ver­kehrs­mit­tel ver­zich­ten. Zur­zeit ist Japan mit ver­schie­de­nen Län­dern aus Asi­en und Ozea­ni­en in Ver­hand­lung für bila­te­ra­le Rei­se­lö­sun­gen. Euro­pa scheint bei die­ser Fra­ge kei­ne hohe Prio­ri­tät zu genies­sen, trotz wie­der­hol­ter Kla­gen von Han­dels­kam­mern und ande­ren Organisationen. 

Die Tou­ris­ten

Das bedeu­tet zugleich, dass noch eini­ge Mona­te ver­strei­chen bis wei­te­re Pha­sen der Grenz­lo­cke­rung ein­ge­lei­tet wer­den kön­nen. Gera­de für den Ein­rei­se­tou­ris­mus gibt es nach wie vor kei­nen kla­ren Zeit­plan. Zu unge­wiss ist die Lage. Es ist vor­stell­bar, dass zunächst über die ver­schie­de­nen «Tra­vel Bub­bles» begrenz­te Ein­rei­sen von Tou­ris­ten erlaubt wer­den. Klar ist jedoch, dass eine Öff­nung im 2020 gemäss aktu­el­len Wis­sens­stand kaum mög­lich sein wird. Mei­ne Pro­gno­se ist, dass man Tou­ris­ten in Japan frü­hes­tens im Früh­jahr 2021 wie­der will­kom­men heis­sen wird und selbst dann nur unter erschwer­ten Bedin­gun­gen. Letzt­end­lich hängt alles davon ab, wie sich die Coro­­na-Kri­­se ent­wi­ckeln wird.

Hier gibt es eine Über­sicht zu den geplan­ten Locke­rungs­schrit­ten Japans. » Arti­kel lesen

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