«Tra­vel Bub­bles» ab September

Der Flughafen Haneda im August 2020.
Der Flug­ha­fen Hane­da im August 2020. sim­ple­tun / Shut​ter​stock​.com

Japan lässt die Gren­zen nach wie vor geschlos­sen. Aktu­ell gilt für 146 Län­der ein Ein­rei­se­ver­bot. Davon betrof­fen sind sämt­li­che euro­päi­sche Staa­ten. Aus­ser­dem ist die Visum­frei­heit, so auch für die Schweiz, Deutsch­land und Öster­reich, auf­ge­ho­ben. Die­se Rege­lung wird zur­zeit monat­lich ver­län­gert. Mit bila­te­ra­len Lösun­gen, soge­nann­ten «Tra­vel Bub­bles» ver­sucht Japan seit Juni eine Locke­rung ein­zu­lei­ten (Asi­en­spie­gel berich­te­te). Gesche­hen ist in den ver­gan­ge­nen Mona­ten jedoch wenig, mit Aus­nah­me von ein­ge­schränk­ten Eini­gun­gen mit Thai­land und Viet­nam.

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Das hat haupt­säch­lich mit der unvor­her­seh­ba­ren Ent­wick­lung der Coro­na-Kri­se zu tun. Die Covid-19-Fäl­le stei­gen wie­der an (Asi­en­spie­gel berich­te­te). Aus­ser­dem fehl­ten dem Insel­staat die Test­ka­pa­zi­tä­ten für eine gelo­cker­te Ein­rei­se­po­li­tik. Zumin­dest letz­te­res Pro­blem wird bald beho­ben sein. In den drei gros­sen inter­na­tio­na­len Flug­hä­fen Hane­da, Nari­ta und Kan­sai wer­den ab Sep­tem­ber neue Test­zen­tren eröff­net, um ankom­men­de und abflie­gen­de Pas­sa­gie­re effi­zi­en­ter auf Covid-19 kon­trol­lie­ren zu kön­nen. Täg­lich 10’000 Tests wer­den so mög­lich sein (Asi­en­spie­gel berich­te­te).

Geschäfts­rei­sen ohne Quarantäne

Dies ist die Vor­aus­set­zung für eine ers­te sanf­te Grenz­öff­nung. Die Ver­hand­lun­gen mit Sin­ga­pur sind weit fort­ge­schrit­ten. Man habe sich dar­auf geei­nigt, frü­hes­tens ab Sep­tem­ber die Geschäfts­rei­sen zwi­schen die­sen bei­den Län­dern wie­der­zu­eröff­nen, wie Aus­sen­mi­nis­ter Tosh­imit­su Mote­gi bei einem Besuch im Stadt­staat erklär­te. Noch müs­sen aber die Details aus­ge­han­delt werden. 

Dabei könn­te die Qua­ran­täne­pflicht erst­mals auf­ge­ho­ben wer­den. Vor­aus­set­zung ist jedoch, dass der Ein­rei­sen­de vor dem Abflug und nach der Ankunft nega­tiv auf Covid-19 getes­tet wird und sei­nen Bewe­gungs­ra­di­us wäh­rend des Auf­ent­halts ein­schränkt. Hier­zu wird er den Behör­den einen Plan mit den Auf­ent­halts­or­ten ange­ben müs­sen. In den Genuss die­ser Wie­der­eröff­nung wer­den haupt­säch­lich Geschäfts­leu­te kom­men, die in Sin­ga­pur und Japan leben. Tou­ris­ten blei­ben ausgeschlossen. 

Asi­en und Ozea­ni­en zuerst

Somit könn­te die Eini­gung mit Sin­ga­pur zu einem ers­ten Ver­suchs­bal­lon wer­den. Mit wei­te­ren 16 Län­dern lau­fen die Ver­hand­lun­gen für eine ähn­li­che Wie­der­eröff­nung der Geschäfts­rei­sen nach Japan. Es han­delt sich zur­zeit aus­schliess­lich um Natio­nen aus Asi­en und Ozea­ni­en, wie Süd­ko­rea, Chi­na, Aus­tra­li­en oder Neu­see­land. Euro­päi­sche Län­der schei­nen für Japan der­zeit kei­ne Prio­ri­tät zu haben. Die EU- und die Schen­gen­staa­ten haben hin­ge­gen schon am 1. Juli 2020 die Gren­zen für japa­ni­sche Rei­sen­de wie­der­eröff­net (Asi­en­spie­gel berich­te­te).

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