Mehr Ein­rei­sen ohne Quarantänepflicht

Der Ter­mi­nal 2 im Flug­ha­fen Nari­ta im Juli 2020.
Der Ter­mi­nal 2 im Flug­ha­fen Nari­ta im Juli 2020. Khun Ta / Shut​ter​stock​.com

Per­so­nen aus Sin­ga­pur und Süd­ko­rea, die für maxi­mal 30 Tage aus geschäft­li­chen Grün­den nach Japan rei­sen, kom­men zur­zeit in den Genuss einer Vor­zugs­be­hand­lung. Nach der Ein­rei­se müs­sen sie nicht in die obli­ga­te zwei­wö­chi­ge Qua­ran­tä­ne – unter der Bedin­gung, dass sie einen detail­lier­ten Rei­se­plan vor­le­gen, ihren Bewe­gungs­ra­di­us auf den Arbeits- und Über­nach­tungs­ort ein­schrän­ken, auf die Nut­zung öffent­li­cher Ver­kehrs­mit­tel ver­zich­ten, die Con­tact-Tra­cing-App instal­lie­ren und wäh­rend 14 Tagen über den Gesund­heits­zu­stand via Line-App infor­mie­ren. Zudem gilt wie üblich eine Covid-19-Test­pflicht vor der Abrei­se und nach der Landung. 

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«Busi­ness Track» heisst die­ses Pro­ze­de­re, das im Moment ein­zig für Geschäfts­rei­sen­de aus Sin­ga­pur und Süd­ko­rea zur Anwen­dung kommt. Für alle ande­ren gilt, sofern sie über­haupt nach Japan ein­rei­sen dür­fen, wei­ter­hin die strik­te 14-tägi­ge Quarantänepflicht. 

Die nächs­te Lockerung

Nun plant die japa­ni­sche Regie­rung, das «Busi­ness Track»-Prozedere auf Japa­ner und in Japan leben­de Aus­län­der aus­zu­wei­ten, die nach einer Geschäfts­rei­se in Über­see wie­der heim­keh­ren, wie NHK News berich­tet. Die­sen Per­so­nen­grup­pen soll eben­falls die 14-tägi­ge Qua­ran­tä­ne erlas­sen wer­den, sofern sie die oben erwähn­ten Bedin­gun­gen ein­hal­ten und vor allem nach der Lan­dung nega­tiv auf Covid-19 getes­tet wur­den. Dabei spielt es kei­ne Rol­le, aus wel­chem Land sie zurückkommen. 

Mit die­ser Mass­nah­me sol­len die wirt­schaft­li­chen Akti­vi­tä­ten der japa­ni­schen Geschäfts­welt im Aus­land wie­der in Gang gebracht wer­den. Der­weil tritt für die japa­ni­schen Ath­le­ten, die für einen Wett­kampf ins Aus­land müs­sen, die­se Rege­lung ab sofort in Kraft. Damit haben sie die Gele­gen­heit, unmit­tel­bar nach ihrer Rück­kehr ihren Trai­nings­ak­ti­vi­tä­ten nachzugehen. 

Aus­ser­dem prüft Japan für eini­ge Staa­ten die Rei­se­warn­stu­fe her­ab­zu­set­zen. Denn für 159 Staa­ten gilt aktu­ell die zweit­höchs­te Warn­stu­fe 3 («Bit­te kei­ne Rei­se in die­ses Land unter­neh­men»). Alle die­se Län­der sind zugleich auf der Ein­rei­se­ver­bots­lis­te. Auch in die­ser Bezie­hung ste­hen die Zei­chen auf Lockerung. 


Über­sicht

→ Japans bis­he­ri­ge Grenz­lo­cke­run­gen (täg­lich aktualisiert)


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