Grenz­öff­nung: Japans Prioritätenliste

Der Flughafen Haneda mit dem Fuji im Hintergrund.
Der Flug­ha­fen Hane­da mit dem Fuji im Hin­ter­grund. PAUL ATKIN­SON / Shut​ter​stock​.com

Seit dem 1. Okto­ber 2020 dür­fen alle Aus­län­der, die eine mit­­­tel- oder lang­fris­ti­ge Auf­ent­halts­be­wil­li­gung erhal­ten haben, wie­der nach Japan ein­rei­sen. Es ist eine Lösung, die vor allem Aus­tausch­stu­den­ten und berufs­tä­ti­gen Per­so­nen, die sich neu im Insel­staat nie­der­las­sen wol­len, zugu­te kommt. Damit wur­de eine wich­ti­ge Grenz­lo­cke­rung vor­ge­nom­men, auch wenn das Ein­rei­se­pro­ze­de­re mit viel Auf­wand ver­bun­den ist. Dazu gehö­ren unter ande­rem die Test­pflicht oder die 14-tägi­ge Qua­ran­tä­ne (Asi­en­spie­gel berich­te­te).

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Die «Busi­ness Track»-Lösung

Für kurz­fris­ti­ge Rei­sen sieht das Bild der­weil weni­ger rosig aus. Denn dies­be­züg­lich setzt Japan kla­re Prio­ri­tä­ten. Bis­lang kom­men ein­zig Geschäfts­rei­sen­de aus Sin­ga­pur und Süd­ko­rea in den Genuss einer Vor­zugs­be­hand­lung. Sie dür­fen nach Japan ein­rei­sen und wer­den sogar von der zwei­wö­chi­gen Qua­ran­tä­nepflicht befreit – unter der Bedin­gung, dass sie einen detail­lier­ten Rei­se­plan vor­le­gen, ihren Bewe­gungs­ra­di­us auf den Arbeits- und Über­nach­tungs­ort ein­schrän­ken, auf die Nut­zung öffent­li­cher Ver­kehrs­mit­tel ver­zich­ten, die Con­t­act-Tra­cing-App instal­lie­ren und wäh­rend 14 Tagen über den Gesund­heits­zu­stand via Line-App infor­mie­ren. Zudem gilt eine Covid-19-Tes­t­pflicht vor der Abrei­se und nach der Lan­dung. «Busi­ness Track» nennt sich die­ses Prozedere. 

Zwei wei­te­re Län­der wer­den die­ser exklu­si­ven Lis­te hin­zu­ge­fügt. Dem­nach steht Japan noch die­sen Monat vor einer Eini­gung mit Chi­na. Das bedeu­tet, dass chi­ne­si­sche Geschäfts­rei­sen­de für kurz­fris­ti­ge Auf­ent­hal­te schon bald nach Japan ein­rei­sen dür­fen. Die Qua­ran­täne­pflicht ent­fällt, sofern die oben genann­ten Bedin­gun­gen erfüllt wer­den. Auch mit Viet­nam wird die­sel­be Metho­de zur Anwen­dung kom­men, wie die Nik­kei Shim­bun beim Besuch von Pre­mier­mi­nis­ter Suga im süd­ost­asia­ti­schen Land in Erfah­rung brachte. 

Kla­re Prioritäten

Somit wer­den bis Ende Okto­ber die vier Län­der Sin­ga­pur, Süd­ko­rea, Viet­nam und Chi­na auf der «Busi­ness Track»-Liste zu sehen sein. Die Aus­wahl ist kein Zufall. Alle die­se Län­der erfül­len zwei Bedin­gun­gen. Ers­tens haben sie die Covid-19-Kri­se in den Griff bekom­men. Zwei­tens pflegt Japan mit die­sen Natio­nen auf ver­schie­de­nen Ebe­nen inten­si­ve wirt­schaft­li­che Bezie­hun­gen. Es fin­den ent­spre­chend vie­le Busi­ness-Trips statt. So reis­ten im ver­gan­ge­nen Jahr 373’404 Chi­ne­sen, 312’599 Süd­ko­rea­ner, 36’499 Sin­ga­pu­rer und 39’615 Viet­na­me­sen aus geschäft­li­chen Grün­den nach Japan ein. Zudem haben die asia­ti­schen Län­der in der Vor-Coro­na-Zeit mit Abstand die meis­ten Tou­ris­ten gestellt. Bei der Wie­der­auf­nah­me des Tou­ris­mus kann man daher davon aus­ge­hen, dass Japan nach dem­sel­ben Prin­zip vor­ge­hen wird. 

Der­weil wer­den die euro­päi­schen Län­der in den kom­men­den Mona­ten zunächst die wie­der­auf­ge­flamm­ten Coro­na-Zah­len in den Griff bekom­men müs­sen, bevor sie über­haupt auf einer japa­ni­schen «Busi­ness Track»- oder spä­ter auf einer «Tou­rism Track»-Liste erschei­nen werden. 


Über­sicht

→ Japans bis­he­ri­ge Grenz­lo­cke­run­gen (täg­lich aktualisiert)


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