Die 72-Stun­den-Ein­rei­se

Nur schwer erhältlich: Ein Visum für Japan.
Nur schwer erhält­lich: Ein Visum für Japan. Foto: Depo​sit​pho​tos​.com

Japans Regie­rung plant eine weit­rei­chen­de Locke­rung im Grenz­ver­kehr. Dem­nach sol­len aus­län­di­sche Geschäfts­rei­sen­de, die sich höchs­tens 72 Stun­den in Japan auf­hal­ten, ohne die übli­che 14-tägi­ge Qua­ran­täne­pflicht ein­rei­sen dür­fen. Die Bedin­gung ist jedoch, dass sich die Per­so­nen tes­ten las­sen, ihren Rei­se­plan ein­rei­chen, auf die Nut­zung von öffent­li­chen Ver­kehrs­mit­teln ver­zich­ten und ihren Bewe­gungs­ra­di­us auf den Arbeits- und Über­nach­tungs­ort ein­schrän­ken. Für bis zu 30 Natio­nen möch­te die Regie­rung die­se «72-Stun­den-Ein­rei­se» bewilligen. 

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In Fra­ge kämen haupt­säch­lich Län­der, die enge wirt­schaft­li­che Bezie­hun­gen mit Japan pfle­gen. Zugleich muss die Coro­na-Situa­ti­on im Auge behal­ten wer­den. Die Regie­rung plant die «72-Stun­den-Ein­rei­se» frü­hes­tens im Novem­ber umzu­set­zen. Noch müs­sen die Details aus­ge­ar­bei­tet wer­den, auch bezüg­lich der Aus­wahl der Län­der, für die man den Geschäfts­rei­se­ver­kehr wie­der­eröff­nen möchte. 

Der exklu­si­ve «Busi­ness Track»-Klub

Der­zeit ist eine kurz­fris­ti­ger Auf­ent­halt in Japan ein­zig für Geschäfts­rei­sen­de aus Sin­ga­pur, Süd­ko­rea und Viet­nam erlaubt. Die­se dür­fen sich bis zu einem Monat im Land auf­hal­ten und müs­sen nicht in Qua­ran­tä­ne, sofern sie die oben genann­ten Bedin­gun­gen ein­hal­ten. Mit Chi­na sind die Ver­hand­lun­gen eben­falls weit fort­ge­schrit­ten (Asi­en­spie­gel berich­te­te).

«Busi­ness Track» nennt Japan die­ses Pro­ze­de­re. Die­se Abma­chung basiert auf dem Prin­zip der Gegen­sei­tig­keit. Das bedeu­tet, dass auch japa­ni­sche Geschäfts­rei­sen­de unter den­sel­ben Bedin­gun­gen nach Sin­ga­pur oder Süd­ko­rea ein­rei­sen dür­fen. Bei der «72-Stun­den-Ein­rei­se» wür­de es sich hin­ge­gen um eine ein­sei­ti­ge Erlaub­nis Japans ohne Anspruch auf Rezi­pro­zi­tät handeln. 

Ein gutes Zei­chen für den Tourismus

Pre­mier­mi­nis­ter Suga hat seit sei­nem Amts­an­tritt das Tem­po für die Ein­rei­se­lo­cke­run­gen spür­bar erhöht. Er bezeich­ne­te den inter­na­tio­na­len Grenz­ver­kehr als uner­läss­lich für die wirt­schaft­li­che Wie­der­be­le­bung des Lan­des. An einer Pres­se­kon­fe­renz am 16. Okto­ber 2020 beton­te er zudem, dass die Regie­rung wei­ter­hin am Ziel von 60 Mil­lio­nen aus­län­di­schen Tou­ris­ten bis 2030 fest­hal­te. Es gel­te nun, die rich­ti­gen Mass­nah­men für einen Neu­start die­ser Bran­che zu sor­gen, die vor fast sie­ben Mona­ten kom­plett zum Erlie­gen gekom­men ist. 

In die­sem Sin­ne ist die geplan­te «72-Stun­den-Ein­rei­se» eine wich­ti­ge Locke­rung hin­sicht­lich der Wie­der­eröff­nung der Gren­ze für den Ein­rei­se-Tou­ris­mus, die spä­tes­tens für die Som­mer­spie­le 2021 lan­ciert wer­den soll (Asi­en­spie­gel berich­te­te). Denn damit prüft das Land die Umset­zung der neu auf­ge­bau­ten Test­ka­pa­zi­tä­ten in den Flug­hä­fen wie auch die direk­ten Aus­wir­kun­gen eines kon­trol­lier­ten Grenz­ver­kehrs auf die Covid-19-Lage im Land. Es ist so gese­hen eine wich­ti­ge Grund­la­ge für die Wie­der­auf­nah­me des Ein­rei­se-Tou­ris­mus im kom­men­den Jahr. 


Über­sicht

→ Japans bis­he­ri­ge Grenz­lo­cke­run­gen (täg­lich aktualisiert)


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