Schwie­ri­ge Zei­ten für die For­eign Residents

Ein «Okae­ri­na­sai» («Will­kom­men wie­der daheim»)-Schild im Flug­ha­fen Nari­ta.
Ein «Okae­ri­na­sai» («Will­kom­men wie­der daheim»)-Schild im Flug­ha­fen Nari­ta. Felix Lipov / Shut​ter​stock​.com

Japan hat erneut die Gren­zen für fast alle Aus­län­der geschlos­sen (Asi­en­spie­gel berich­te­te). Eine Aus­nah­me gibt es. Die soge­nann­ten For­eign Resi­dents – also die Aus­län­der, die einen Wohn­sitz und einen ent­spre­chen­den Auf­ent­halts­sta­tus in Japan haben – dür­fen wei­ter­hin ein­rei­sen. Das ist kei­ne Selbst­ver­ständ­lich­keit. Im April 2020 schloss das Land die Gren­zen selbst für die­se Per­so­nen­grup­pe. Geschätz­te 88’000 Men­schen sas­sen mona­te­lang in Über­see fest. Japan war unter den G-7-Staa­ten das ein­zi­ge Land, das sei­ner eige­nen aus­län­di­schen Wohn­be­völ­ke­rung kei­ne bedin­gungs­lo­se Wie­der­ein­rei­se gewähr­te. Die inter­na­tio­na­le Kri­tik für die­se restrik­ti­ve Poli­tik war gross. Erst im August 2020 öff­ne­te Japan die Gren­zen für sei­ne For­eign Resi­dents (Asi­en­spie­gel berich­te­te).

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Unmiss­ver­ständ­li­che Strafandrohung

Neun Mona­te spä­ter ist Japan wie­der am sel­ben Punkt. Im Janu­ar 2021 wur­de auf­grund des Not­stan­des und der Ver­brei­tung der mutier­ten Vari­an­ten des Coro­na­vi­rus der Ein­rei­se­ver­kehr für fast alle Aus­län­der ein wei­te­res Mal gestoppt (Asi­en­spie­gel berich­te­te). Die­ses Mal hat Japan aus dem Feh­ler der ers­ten Wel­le gelernt. Neben den japa­ni­schen Staats­bür­gern dür­fen nun auch die For­eign Resi­dents als ein­zi­ge Aus­län­der­grup­pe nach Japan einreisen. 

Die Auf­la­gen sind jedoch strikt. Neben der Test­pflicht vor und nach dem Flug nach Japan gilt für bei­de Grup­pen eine 14-tägi­ge Qua­ran­täne­pflicht, die Regis­trie­rung der Bewe­gungs­ak­ti­vi­tät und auf Anfra­ge eine Mel­de­pflicht bezüg­lich des Gesund­heits­zu­stan­des. Wäh­rend der Qua­ran­tä­ne dür­fen kei­ne öffent­li­chen Ver­kehrs­mit­tel benutzt wer­den. Zudem muss man sich schrift­lich dazu ver­pflich­ten, die­se Regeln einzuhalten. 

Ein Ver­stoss gegen die­se Bestim­mun­gen hat erst­mals kon­kre­te Stra­fen zur Fol­ge. Die Behör­den habe in die­sem Fall neu das Recht, den Namen der Per­son zu ver­öf­fent­li­chen. Här­ter ist es für die For­eign Resi­dents. Ihnen droht zusätz­lich der Ent­zug der Auf­ent­halts­be­wil­li­gung und der Lan­des­ver­weis. Es ist in Japan die bis­lang här­tes­te Straf­an­dro­hung in die­ser Pandemie. 

Ohne Straf­an­dro­hung durch die Pandemie

Dar­über hin­aus sind dem Insel­staat die Hän­de gebun­den. Er muss in der Coro­na-Kri­se ganz ohne recht­lich bin­den­de For­de­run­gen arbei­ten. Kon­kret bedeu­tet dies, dass im All­tag nie­man­dem eine Stra­fe droht, wenn er sich einer behörd­li­chen For­de­rung im Rah­men der Pan­de­mie­be­kämp­fung wider­setzt. Wäh­rend des ers­ten Not­stan­des funk­tio­nier­te die­se Metho­de. Die Bevöl­ke­rung hielt sich zumeist an die For­de­run­gen und Bit­ten der Behör­den. Die Rei­se- und Bewe­gungs­ak­ti­vi­tä­ten wur­den frei­wil­lig zurückgefahren. 

In der drit­ten Wel­le schei­nen die­se Ansät­ze nicht mehr die glei­che Wir­kung zu zei­gen. Daher hat in der Regie­rung ein Umden­ken statt­ge­fun­den. Pre­mier­mi­nis­ter Suga befür­wor­tet inzwi­schen die Ein­füh­rung von Geld- und Haft­stra­fen für Per­so­nen und Unter­neh­men, die in der Pan­de­mie­be­kämp­fung nicht koope­rie­ren. Eine Geset­zes­an­pas­sung könn­te schon in den nächs­ten Wochen vom Unter­haus beschlos­sen werden.

Kor­rek­tur, 19.1.2021: Ich habe bei der ers­ten Ver­si­on die­ses Arti­kels den Begriff «Per­ma­nent Resi­dents» ver­wen­det. Gemeint sind jedoch die «For­eign Resi­dents». Also sämt­li­che Aus­län­der mit einem Wohn­sitz und einer ent­spre­chen­den Auf­ent­halts­be­rech­ti­gung in Japan.

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