Nach der Ein­rei­se: Japan kürzt die Quarantäne

Ankunft im internationalen Flughafen Kansai in Osaka.
Ankunft im inter­na­tio­na­len Flug­ha­fen Kan­sai in Osa­ka. Asi­en­spie­gel

Seit dem stei­len Anstieg der täg­li­chen Covid-19-Fall­zah­len steht auch Japan vor ähn­li­chen Pro­ble­men wie in Euro­pa und in den USA. Es dro­hen per­so­nel­le Aus­fäl­le in vie­len essen­zi­el­len Wirt­schafts­be­rei­chen. Tokios Gou­ver­neu­rin Yuri­ko Koi­ke warn­te ver­gan­ge­nen Woche, dass es auch in Tokio zu per­so­nel­len Aus­fäl­len kom­men könn­te. Ange­sichts des­sen sind Ange­stell­te essen­zi­el­ler Berei­che des gesell­schaft­li­chen Lebens schon ab die­ser Woche dazu berech­tigt, die Auf­fri­schungs­imp­fung zu erhal­ten. Dazu gehö­ren unter ande­rem die rund 60’000 Ange­stell­ten der Tokio­ter Poli­zei und Feuerwehr. 

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Aus­ser­dem hat die japa­ni­sche Regie­rung beschlos­sen, die Qua­ran­tä­ne­zeit für Per­so­nen, die in engem Kon­takt mit einem Covid-19-Fall stan­den, zu kür­zen, von 14 auf 10 Tage. Es ist dies­be­züg­lich für Japan die ers­te Anpas­sung seit Beginn der Pan­de­mie. Zusätz­lich kön­nen sich Essen­ti­al Workers früh­zei­tig aus der Qua­ran­tä­ne befrei­en, falls sie am 6. und 7. Tag nega­tiv getes­tet wer­den. Für medi­zi­ni­sche Ange­stell­te ent­fällt sogar die gesam­te Qua­ran­tä­ne, sofern sie täg­lich vor Beginn der Schicht ein nega­ti­ves Test­re­sul­tat vor­wei­sen können. 

Die neue Rege­lung der 10-tägi­gen Qua­ran­tä­ne gilt seit dem 15. Janu­ar 2022 auch für Ein­rei­sen­de aus Über­see. Schon im Novem­ber 2021 gab es eine ähn­li­che Locke­rung. Damals konn­ten sich geimpf­te Ein­rei­sen­de nach 10 Tagen frei­tes­ten. Geschäfts­rei­sen­de hat­ten sogar die Mög­lich­keit, unter kom­pli­zier­ten Auf­la­gen die Qua­ran­tä­ne auf drei Tage zu kür­zen. Mit dem Auf­kom­men der Omi­kron-Vari­an­te wur­de für alle die 14-tägi­ge Qua­ran­tä­ne wie­der zur Pflicht. Nun sind es neu ein­heit­lich 10 Tage. Hin­ge­gen bleibt die 3-, 6- oder 10-tägi­ge Hotel-Qua­ran­tä­ne nach der Lan­dung bestehen (Schweiz, Öster­reich: 3 Tage / Deutsch­land: 6 Tage), wie auch das strik­te Ein­rei­se­ver­bot, das mit Aus­nah­me der For­eign Resi­dents fast alle aus­län­di­schen Per­so­nen­grup­pen betrifft. 

Ein­rei­se­lo­cke­run­gen für zwei Personengruppen

Zugleich häu­fen sich die Berich­te, dass aus­län­di­sche Fami­li­en­mit­glie­der von japa­ni­schen Staats­bür­gern, die in Über­see leben, wie­der ein Visum für einen maxi­mal 90-tägi­gen Auf­ent­halt bean­tra­gen kön­nen. Die­se Mög­lich­keit wur­de Anfang Dezem­ber wegen Omi­kron ausgesetzt. 

Auch Aus­tausch­stu­den­ten sol­len bald wie­der ins Land gelas­sen wer­den. In einem ers­ten Schritt will die Regie­rung aus­län­di­schen Stu­die­ren­den mit einem staat­li­chen Sti­pen­di­um die Ein­rei­se gewäh­ren. In einem spä­te­ren Schritt sol­len auch alle ande­ren Aus­tausch­stu­den­ten ihr Stu­di­um im Insel­staat auf­neh­men dür­fen. Japan ist der ein­zi­ge G-7-Staat, der selbst für Aus­tausch­stu­den­ten ein Ein­rei­se­ver­bot auf­recht­erhal­ten hat (Asi­en­spie­gel berich­te­te).



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