Drohnen: Die neue Registrierungspflicht

Japan von oben zu filmen, ist zweifellos ein Vergnügen. Das Land bietet viel Natur, Küsten und wunderschöne Landschaften, die man mit einer Drohne visuell festhalten kann. Zentral dabei ist jedoch, dass man die strengen Regeln für Drohnenflüge in Japan einhält. Nun wurde dieses entsprechende Gesetz ein weiteres Mal verschärft.
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Demnach sind seit dem 20. Juni 2022 alle Personen, die eine Drohne in Japan bedienen möchten, verpflichtet, sich beim Verkehrsministerium zu registrieren. Das Prozedere wird auch auf Englisch angeboten. Zudem muss man nicht in Japan leben, um sich registrieren zu können. Die Anmeldung kostet je nach Verfahren mindestens 900 Yen. Diese neue Regel gilt für sämtliche Drohnen, die mindestens 100 Gramm wiegen. Sollte man eine nicht registrierte Drohne fliegen, droht eine Geldstrafe von bis zu 500’000 Yen oder im schlimmsten Fall eine Gefängnisstrafe von bis zu 1 Jahr. Die neuen Richtlinien finden Sie hier.
Die Anmeldung ist seit Dezember 2021 möglich. Seither wurden gemäss NHK News bereits mehr als 200’000 Drohnen über die Website des Verkehrsministeriums registriert. Für die Behörden geht es mit dieser neuen Regel darum, eine Drohne nach einem Zwischenfall zweifelsfrei einer Person oder einer Firma zuordnen zu können. So erhält jede registrierte Drohne eine eindeutig identifizierbare Registrierungsnummer, die die man auf der Drohne angeben muss und die auch über Radiowellen (RID) abrufbar ist.
Das Land der Drohnen
Zugleich rüstet sich Japan für die Zukunft. Bis zum Jahresende werden kommerzielle Drohnenflüge, die von lizenzierten Piloten gesteuert werden, selbst über dicht bewohnbarem Gebiet erlaubt sein. Mehrere Firmen bereiten sich bereits seit einigen Jahren auf dieses neue Zeitalter vor. Ganz besonders im Fokus stehen Paketdrohnen, die hohe Bergstationen, abgelegene Täler und kleine Inseln ohne grossen Personalaufwand erreichen können (Asienspiegel berichtete).
Die wichtigsten Regeln in der Übersicht

Im Folgenden die wichtigsten Grundregeln für alle, die in Japan eine Drohne fliegen möchten:
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Erlaubt: In Japan darf man einzig auf dem Land und in dünn besiedelten Gebieten ohne Bewilligung fliegen. Die Drohne darf dabei die Flughöhe von 150 Metern nicht übersteigen (siehe Bild unten).
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Verboten: In der Umgebung von Flughäfen und über dicht bewohnten Gebiet (Städte und Dörfer), Menschenansammlungen, bei Festen und über Naturkatastrophengebiete gilt ein striktes Flugverbot, ausser man besitzt eine offizielle Genehmigung vom Verkehrsministerium.
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Regel 1: Seit dem 20. Juni 2022 ist eine Registrierungspflicht für sämtliche Drohnen ab 100 Gramm Gewicht notwendig (siehe Text oben). Hier wird man den Namen, die Adresse, die Passnummer, das Drohnenmodell, die Fertigungsnummer, das Drohnengewicht und weitere Daten eingeben. Die Behörden werden dem Nutzer anschliessend eine Registrierungsnummer zuteilen, die man auf der Drohne angeben muss.
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Regel 2: Die Drohne darf nur tagsüber geflogen werden und sie muss beim Flug stets in Sichtweite bleiben. Ausserdem muss sie mindestens 30 Meter von Menschen und Objekten entfernt sein.
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Regel 3 (seit September 2019): Beim Fliegen darf man nicht unter Alkoholeinfluss stehen. Man ist zudem verpflichtet, vor jedem Flug die Flugtauglichkeit der Drohne und die Wetterverhältnisse zu überprüfen. Es muss so geflogen werden, dass Kollisionen mit anderen Flugbojekten ausgeschlossen werden können. Man darf keine gefährlichen Flugmanöver vornehmen.
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Vor dem ersten Flug: Konsultieren Sie unbedingt diese Übersichtsseite des Verkehrsministeriums. Hier findet man alle stets aktualisierten Regeln auf Englisch und Deutsch.
- Vor jedem Flug: Konsultieren Sie unbedingt die diese Karte. Diese gibt genau Auskunft über die Flugverbotszonen im ganzen Land (rot und grün gekennzeichnet).
Letztendlich zählt, dass man sich umsichtig verhält, kein Risiko eingeht und die Regeln befolgt.
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