Die Ein­rei­se­for­ma­li­tä­ten für Touristen

Update, 11. Okto­ber 2022

Die genau­en Details zu den Ein­rei­se­for­ma­li­tä­ten fin­den Sie in die­sem Arti­kel.

Ankunft im Flughafen Kansai.
Ankunft im Flug­ha­fen Kan­sai. Asi­en­spie­gel

Japan wird am 11. Okto­ber 2022 die Gren­zen für den Indi­vi­du­al­tou­ris­mus wie­der öff­nen. Zwei­ein­halb Jah­re war es aus­län­di­schen Rei­sen­den nicht mehr mög­lich, den Insel­staat zu besu­chen. Umso grös­ser ist für vie­le die Vor­freu­de auf die Wie­der­eröff­nung. Bis­lang lag ein­zig die offi­zi­el­le Ankün­di­gung von Pre­mier Kishi­da von ver­gan­ge­ner Woche vor (Asi­en­spie­gel berich­te­te).

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Am gest­ri­gen Mon­tag hat das Aus­sen­mi­nis­te­ri­um in einem Doku­ment die offi­zi­el­len Beschlüs­se bestä­tigt. Zusätz­lich wird dar­in die Fra­ge nach dem künf­ti­gen Ein­rei­se­pro­ze­de­re für Tou­ris­ten beantwortet. 

Drei­fach geimpft: ja oder nein?

Japan wird dabei gemäss der am 7. Sep­tem­ber 2022 ein­ge­führ­ten Rege­lung ver­fah­ren. Dies bedeu­tet, dass auch für Tou­ris­ten und Geschäfts­rei­sen­de kei­ne Coro­na-PCR-Test­pflicht gilt, sofern sie drei­fach gegen Covid-19 geimpft sind. Japan akzep­tiert dabei sämt­li­che von der WHO aner­kann­ten Coro­na-Impf­stof­fe, wie das Doku­ment des Aus­sen­mi­nis­te­ri­ums bestä­tigt. Alle Rei­sen­den, die nicht drei­fach geimpft sind, dür­fen eben­falls ein­rei­sen, müs­sen jedoch eine nega­ti­ve Covid-19-Beschei­ni­gung vor­wei­sen kön­nen. Der PCR-Test muss inner­halb von 72 Stun­den vor dem Abflug erfolgen.

Dies bedeu­tet, dass sich alle Rei­sen­den vor dem Abflug nach Japan gründ­lich infor­mie­ren und die ent­spre­chen­den For­ma­li­tä­ten kor­rekt umset­zen müs­sen. Um eine rei­bungs­lo­se und schnel­le Ein­rei­se zu gewähr­leis­ten, wird die soge­nann­te MyS­OS-App auch nach dem 11. Okto­ber 2022 zum Ein­satz kom­men. Über die­se App lädt der Rei­sen­de vor dem Abflug ent­we­der das Covid-19-Impf­zer­ti­fi­kat oder die nega­ti­ve Beschei­ni­gung hoch, die anschlies­send bestä­tigt wird. 

Die­se Pro­ze­dur, die sich Fast­Track nennt, macht die auf­wen­di­ge Kon­trol­le des Zer­ti­fi­kats oder der nega­ti­ven Beschei­ni­gung in Papier­form über­flüs­sig. Den­noch emp­fiehlt es sich, bei­de Doku­men­te auch in gedruck­ter Form dabei zu haben, um all­fäl­li­ge Miss­ver­ständ­nis­se beim Abflug zu ver­mei­den. Auf die­ser Web­site fin­den Sie eine Schritt-für-Schritt-Anlei­tung des Fast­Tack-Sys­tems.


Die Öff­nungs­schrit­te in der Übersicht

In der Über­sicht die drei Locke­run­gen, die ab dem 11. Okto­ber 2022 in Kraft treten:

1) Ober­gren­ze

Die bis­he­ri­ge Ober­gren­ze von maxi­mal erlaub­ten 50’000 Ein­rei­sen pro Tag wird abgeschafft.


2) Indi­vi­du­al­tou­ris­mus

Der Ein­rei­se-Tou­ris­mus für aus­län­di­sche Indi­vi­du­al­rei­sen­de wird wie­der erlaubt. Bis­lang war es ein­zig aus­län­di­schen Pau­schal­rei­sen­den mit Visum mög­lich, tou­ris­tisch in Japan unter­wegs zu sein. 


3) Visum­frei­heit

Die Visum­pflicht für tou­ris­ti­sche, geschäft­li­che und fami­liä­re Kurz­auf­ent­hal­te wird auf­ge­ho­ben. Oder anders gesagt: Die Visum­frei­heit wird für die 68 Natio­nen, mit denen ent­spre­chen­de Abkom­men bestehen (Asi­en­spie­gel berich­te­te), wie­der akti­viert. Dazu zäh­len auch die Schweiz, Deutsch­land und Österreich.


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