Japans gros­se Corona-Herabstufung

Ein Wintertag vor dem Mitsukoshi-Kaufhaus in Ginza.
Ein Win­ter­tag vor dem Mit­suko­shi-Kauf­haus in Gin­za. Ned Snow­man / Shut​ter​stock​.com

Ver­gan­ge­ne Woche kün­dig­te Pre­mier­mi­nis­ter Fumio Kishi­da an, Covid-19 nicht mehr als Infek­ti­ons­krank­heit der zweit­höchs­ten Stu­fe bewer­tet. Statt­des­sen soll die­sen Früh­ling eine Her­ab­stu­fung auf die nied­ri­ge­re Kate­go­rie 5 erfol­gen (Asi­en­spie­gel berich­te­te).

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Nun hat die Regie­rung die Details geklärt. Kishi­da erklär­te am gest­ri­gen Frei­tag, dass die­ser Schritt ab dem 8. Mai 2023 umge­setzt wird. Damit will Japan pünkt­lich nach der hek­ti­schen Gol­den Week und noch vor Beginn des G-7-Gip­fels in Hiro­shi­ma am 18. Mai 2023 zur Nor­ma­li­tät zurückkehren. 

Die Aus­wir­kun­gen

Die Neu­ein­stu­fung von Covid-19 in die Kate­go­rie 5 bedeu­tet, dass Covid-19 der sai­so­na­len Influ­en­za gleich­ge­stellt wird. Die Fall­zah­len müs­sen dann nur noch von einer bestimm­ten Anzahl von Spi­tä­lern erfasst wer­den. Über­dies kön­nen künf­tig alle Kran­ken­häu­ser und Kli­ni­ken ohne wei­te­re admi­nis­tra­ti­ve Hür­den Covid-19-Pati­en­ten behandeln. 

Die Behör­den wer­den die Bevöl­ke­rung nicht mehr zur Selbst­be­schrän­kung im All­tag auf­for­dern kön­nen. Auch Qua­ran­tä­ne- und Iso­la­ti­ons­an­ord­nun­gen wer­den auf­ge­ho­ben. Die Regie­rung ist jedoch bereit, die Covid-19-Imp­fung und einen Teil der medi­zi­ni­schen Kos­ten für Covid-19-Pati­en­ten für einen begrenz­ten Zeit­raum wei­ter­hin aus öffent­li­chen Mit­teln zu finanzieren. 

Die Mas­ken­emp­feh­lung fällt

Mit der Her­ab­stu­fung könn­te die Mas­ke im All­tag an Bedeu­tung ver­lie­ren. So beab­sich­tigt die Regie­rung, dies­be­züg­lich kei­ne offi­zi­el­le Emp­feh­lung mehr aus­zu­spre­chen. Viel­mehr wird das Tra­gen der Mas­ke, ob drin­nen oder draus­sen, dem Ermes­sen des Ein­zel­nen über­las­sen. Ab wann genau dies der Fall sein wird, steht noch nicht fest. Ob damit die Gesell­schaft über­zeugt wer­den kann, den Mund­schutz im öffent­li­chen Raum abzu­le­gen, wird sich zei­gen müssen. 

Als Sofort­mass­nah­me wur­den hin­ge­gen beschlos­sen, dass für Gross­ver­an­stal­tun­gen alle Beschrän­kun­gen auf­ge­ho­ben wer­den. Bis­her galt der Grund­satz, dass Sta­di­en und Hal­len nur zu 50 Pro­zent gefüllt sein dür­fen, wenn die Ver­an­stal­tung mit Anfeue­rungs­ru­fen ver­bun­den ist. 

Die Auf­he­bung der Einreiserestriktionen

Zudem ermög­licht die Her­ab­stu­fung die Auf­he­bung der letz­ten Ein­rei­se­be­schrän­kun­gen, auch wenn dies­be­züg­lich noch nichts offi­zi­ell bekannt gege­ben wur­de. Der­zeit gilt die Rege­lung, dass nur drei­fach geimpf­te Per­so­nen von der PCR-Test­pflicht vor der Abrei­se befreit sind. Für Ein­rei­sen aus Chi­na und Macao gel­ten noch stren­ge­re Anfor­de­run­gen (Asi­en­spie­gel berich­te­te).

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