Japan lockert die E-Scooter-Vorschriften
Eine Nachricht, die Japan diese Woche beschäftigt hat – mit dem dazu passenden japanischen Vokabular.
Bisher gelten in Japan für E-Scooter1 die gleichen Regeln wie für Mopeds. Ohne Führerschein darf man dieses Verkehrsmittel nicht benutzen. Ausserdem muss ein Helm getragen werden und ein registriertes Nummernschild2 am Fahrzeug angebracht sein.
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Voraussichtlich zum 1. Juli 2023 werden diese gelockerten Regeln3 in Kraft gesetzt4. E-Scooter sind dann den E-Bikes5 gleichgestellt6. Für die Nutzung ist ein Führerschein7 nicht mehr erforderlich8, sofern der E-Scooter die Höchstgeschwindigkeit9 von 20 km/h nicht überschreitet. Das Mindestalter beträgt jedoch 16 Jahre. Bezüglich Helmtragen10 gilt lediglich noch eine Bemühenspflicht11. Das Anbringen eines Rückspiegels12 oder eines Tachometers13 ist nicht mehr nötig. Zur besseren Sichtbarkeit müssen jedoch kleine Lichter vorne und hinten angebracht werden. Auf Gehwegen darf die Geschwindigkeit von 6 km/h nicht überschritten werden.
Bei Verstössen kann die Polizei Bussgelder14 verhängen und Verkehrslektionen auferlegen. Für alle E-Scooter, die schneller als 20 km/h fahren können, gelten weiterhin die Vorschriften für Motorfahrräder. Mit diesen Lockerungen wird erwartet, dass E-Scooter auch in Japan schnell an Popularität gewinnen.
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