Die Über­nach­tungs­steu­er in Japan

Die Übernachtungssteuer wird auf der Quittung ausgewiesen.
Die Über­nach­tungs­steu­er wird auf der Quit­tung aus­ge­wie­sen. Shut​ter​stock​.com

Im Jahr 2002 führ­te Tokio als ers­te Prä­fek­tur Japans eine Steu­er für Hotel­gäs­te ein. Der Betrag wird auf der Quit­tung als Shu­kuha­ku­zei (jp. 宿泊税) aus­ge­wie­sen. Mit die­sen Ein­nah­men wird der Unter­halt der tou­ris­ti­schen Infra­struk­tur finan­ziert. Obwohl die­se Steu­er in den meis­ten Regio­nen Japans nicht üblich ist, haben eini­ge bedeu­ten­de tou­ris­ti­sche Städ­te sie inzwi­schen ein­ge­führt. Es han­delt sich um die Städ­te Osa­ka, Kyo­to, Kana­za­wa, Kut­chan (Ski­ge­biet Nis­e­ko Grand Hira­fu), Kitakyus­hu und Fuku­o­ka. Über­dies hat auch die Prä­fek­tur Fuku­o­ka eine Hotel­steu­er eingeführt.

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Die Behör­den kön­nen die Höhe des Steu­er­sat­zes frei fest­le­gen (sie­he Über­sicht unten). Am höchs­ten ist sie in der alten Kai­ser­stadt Kyo­to, wo 1000 Yen fäl­lig wer­den, wenn die Hotel­kos­ten 50’000 Yen über­stei­gen. Einen ande­ren Weg geht die Insel Miya­ji­ma mit ihrem berühm­ten Schrein­tor. Dort gibt es eine Insel­be­su­cher­steu­er von 100 Yen, die beim Kauf des Fähr­ti­ckets erho­ben wird. Ein ähn­li­ches Sys­tem gibt es auch auf klei­ne­ren Inseln in der Prä­fek­tur Oki­na­wa (Asi­en­spie­gel berich­te­te).

Tokio erwägt Erhöhung

Mit dem Tou­ris­mus­boom der letz­ten Jah­re sind die Ein­nah­men aus der Über­nach­tungs­steu­er für Tokio kon­ti­nu­ier­lich gestie­gen. Im Rekord­jahr 2019 waren es 2,7 Mil­li­ar­den Yen. Was nach viel klingt, ist für Tokio ein beschei­de­ner Betrag. So gibt die Prä­fek­tur der Haupt­stadt allein im aktu­el­len Jahr 26,3 Mil­li­ar­den Yen für ihre Tou­ris­mus­för­de­rung aus. 

Des­we­gen erwägt die Metro­pol­re­gie­rung eine Erhö­hung des Steu­er­sat­zes, wie die Tokyo Shim­bun berich­tet. Zudem ist davon aus­zu­ge­hen, dass sich die Über­nach­tungs­steu­er mit der Rück­kehr des Tou­ris­mus­booms auch in ande­ren Städ­ten und Regio­nen eta­blie­ren wird. Die Prä­fek­tur Oki­na­wa und die Stadt Ata­mi in der Prä­fek­tur Shi­zuoka zie­hen bereits ent­spre­chen­de Schrit­te in Betracht.


Über­sicht

Tokio

Hotel­kos­ten Steu­er
bis 10’000 Yen steu­er­frei
10’000 bis 14’999 Yen 100 Yen
ab 15’000 Yen 200 Yen

Seit 2002. Quel­le.


Osa­ka

Hotel­kos­ten Steu­er
bis 7000 Yen steu­er­frei
7000 bis 15’000 Yen 100 Yen
15’000 bis 20’000 Yen 200 Yen
ab 20’000 Yen 300 Yen

Seit 2017. Quel­le.


Kyo­to

Hotel­kos­ten Steu­er
bis 20’000 Yen 200 Yen
20’000 bis 50’000 Yen 500 Yen
ab 50’000 Yen 1000 Yen

Seit 2018. Quel­le.


Kana­za­wa

Hotel­kos­ten Steu­er
bis 20’000 Yen 200 Yen
ab 20’000 Yen 500 Yen

Seit 2019. Quel­le.


Kut­chan / Nis­e­ko Grand Hirafu

Im popu­lä­ren Ski­ort Kut­chan, zu dem der popu­lä­re Ski­ort Nis­e­ko Grand Hira­fu gehört, gilt seit 2019 ein Steu­er­satz von 2 Pro­zent der Übernachtungskosten. 


Kitakyus­hu und Fukuoka

Die Prä­fek­tur Fuku­o­ka hat 2020 eine Hotel­steu­er ein­ge­führt. Aus­ser­dem gilt in den Kitakyus­hu und Fuku­o­ka eine zusätz­li­che städ­ti­sche Hotel­steu­er. Grund­sätz­lich hat der Hotel­gast pau­schal 200 Yen zu bezah­len. Über­stei­gen die Hotel­kos­ten den Betrag von 20’000 Yen sind in der Stadt Fuku­o­ka pau­schal 500 Yen fällig. 


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