Die Übernachtungssteuer in Japan
Im Jahr 2002 führte Tokio als erste Präfektur Japans eine Steuer für Hotelgäste ein. Der Betrag wird auf der Quittung als Shukuhakuzei (jp. 宿泊税) ausgewiesen. Mit diesen Einnahmen wird der Unterhalt der touristischen Infrastruktur finanziert. Obwohl diese Steuer in den meisten Regionen Japans nicht üblich ist, haben einige bedeutende touristische Städte sie inzwischen eingeführt. Es handelt sich um die Städte Osaka, Kyoto, Kanazawa, Kutchan (Skigebiet Niseko Grand Hirafu), Kitakyushu und Fukuoka. Überdies hat auch die Präfektur Fukuoka eine Hotelsteuer eingeführt.
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Die Behörden können die Höhe des Steuersatzes frei festlegen (siehe Übersicht unten). Am höchsten ist sie in der alten Kaiserstadt Kyoto, wo 1000 Yen fällig werden, wenn die Hotelkosten 50’000 Yen übersteigen. Einen anderen Weg geht die Insel Miyajima mit ihrem berühmten Schreintor. Dort gibt es eine Inselbesuchersteuer von 100 Yen, die beim Kauf des Fährtickets erhoben wird. Ein ähnliches System gibt es auch auf kleineren Inseln in der Präfektur Okinawa (Asienspiegel berichtete).
Tokio erwägt Erhöhung
Mit dem Tourismusboom der letzten Jahre sind die Einnahmen aus der Übernachtungssteuer für Tokio kontinuierlich gestiegen. Im Rekordjahr 2019 waren es 2,7 Milliarden Yen. Was nach viel klingt, ist für Tokio ein bescheidener Betrag. So gibt die Präfektur der Hauptstadt allein im aktuellen Jahr 26,3 Milliarden Yen für ihre Tourismusförderung aus.
Deswegen erwägt die Metropolregierung eine Erhöhung des Steuersatzes, wie die Tokyo Shimbun berichtet. Zudem ist davon auszugehen, dass sich die Übernachtungssteuer mit der Rückkehr des Tourismusbooms auch in anderen Städten und Regionen etablieren wird. Die Präfektur Okinawa und die Stadt Atami in der Präfektur Shizuoka ziehen bereits entsprechende Schritte in Betracht.
Übersicht
Tokio
Hotelkosten | Steuer |
---|---|
bis 10’000 Yen | steuerfrei |
10’000 bis 14’999 Yen | 100 Yen |
ab 15’000 Yen | 200 Yen |
Seit 2002. Quelle.
Osaka
Hotelkosten | Steuer |
---|---|
bis 7000 Yen | steuerfrei |
7000 bis 15’000 Yen | 100 Yen |
15’000 bis 20’000 Yen | 200 Yen |
ab 20’000 Yen | 300 Yen |
Seit 2017. Quelle.
Kyoto
Hotelkosten | Steuer |
---|---|
bis 20’000 Yen | 200 Yen |
20’000 bis 50’000 Yen | 500 Yen |
ab 50’000 Yen | 1000 Yen |
Seit 2018. Quelle.
Kanazawa
Hotelkosten | Steuer |
---|---|
bis 20’000 Yen | 200 Yen |
ab 20’000 Yen | 500 Yen |
Seit 2019. Quelle.
Kutchan / Niseko Grand Hirafu
Im populären Skiort Kutchan, zu dem der populäre Skiort Niseko Grand Hirafu gehört, gilt seit 2019 ein Steuersatz von 2 Prozent der Übernachtungskosten.
Kitakyushu und Fukuoka
Die Präfektur Fukuoka hat 2020 eine Hotelsteuer eingeführt. Ausserdem gilt in den Kitakyushu und Fukuoka eine zusätzliche städtische Hotelsteuer. Grundsätzlich hat der Hotelgast pauschal 200 Yen zu bezahlen. Übersteigen die Hotelkosten den Betrag von 20’000 Yen sind in der Stadt Fukuoka pauschal 500 Yen fällig.
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