Todesstrafe für einen Minderjährigen
Wie die Yomiuri Shimbun berichtet, hat erstmals ein Laiengericht in Japan die Todesstrafe gegen einen Minderjährigen ausgesprochen. Der heute19-Jährige wurde vom Bezirksgericht Sendai für den Mord an zwei Personen und die schwere Verwundung einer weiteren Person für schuldig erklärt.
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Zur Tatzeit war der Verurteilte 18 Jahre alt. In Japan gilt man mit 20 Jahren als volljährig. Laut Jugendgesetz dürfen keine Personen unter 18 Jahren zum Tode verurteilt werden. Zeitgleich wird darin betont, dass die Rehabilitierung eines Straftäters im Vordergrund stehen sollte. Im Fall von Sendai schlugen die Richter jedoch einen anderen Weg ein.
Im Februar dieses Jahres drang der Minderjährige in das Haus seiner Ex-Freundin ein und stach auf deren ältere Schwester und ihre Freundin ein. Beide erlagen ihren Verletzungen. Am gleichen Abend verwundete er auch noch den Freund der älteren Schwester schwer.
Bereits vorbestraft
Der 19-Jährige bekannte sich zur Tat. Aus diesem Grund ging es im Gerichtsprozess um die Frage, ob man ihm eine allfällige Wiedereingliederung nach der Verbüssung seiner Strafe zutrauen würde. Da der junge Mann bereits wegen eines anderen Deliktes auf Bewährung war und die Mordtat als äusserst brutal angesehen wurde, entschlossen sich die 6 Laienrichter und die 3 vollamtlichen Richter zur Todesstrafe.
«Ich glaube nicht, dass sich der Angeklagte der Tragweite seiner Vergehen im Klaren ist», erklärte der Gerichtspräsident Noboyuki Suzuki gegenüber der Nachrichtenagentur Jiji. Die Chance für eine erfolgreiche Wiedereingliederung in die Gesellschaft sei sehr tief. Suzuki betonte weiter, dass das Alter bei der Beurteilung des Falles nicht vorrangig gewesen sei.
Wenige Todesstrafen gegen Minderjährige
Letztmals wurden 1992 und 2008 in Japan gegen zwei Männer, die zur Tatzeit minderjährig waren, die Todesstrafe ausgesprochen. Das Oberste Gericht bestätigte in beiden Fällen das Urteil der entsprechenden Präfektur-Gerichte. 2008 war es sogar das Oberste Gericht, das eine Wiederholung des Prozesses eines zu lebenslänglich verurteilten Minderjährigen angeordnet hatte.
Das Oberste Gericht betonte damals, dass vor allem die Schwere eines Verbrechens als Urteilsbasis dienen solle. Das Alter eines Angeklagten sei lediglich ein Faktor, den es zu berücksichtigen gebe. Ein entscheidender sei es nicht. Allgemein gilt heute in Japan die Regel, dass Leute bei mindestens 2 Mordtaten zum Tode verurteilt werden können.
Die Angst des Laien
Das aktuellste Urteil wiegt jedoch speziell schwer, da erstmals ein Laiengericht die Todesstrafe gegen einen Minderjährigen beschlossen hat. «Ich hatte Angst. Das wird mich wohl den Rest des Lebens verfolgen», sagte einer der Laienrichter der Yomiuri Shimbun nach dem Urteil. Vollamtlichen Richtern ist es nicht erlaubt, gegenüber den Medien zu Urteilen Stellung zu nehmen.
Seit der Einführung des Laiengerichts im Mai 2009, kam es zu bislang erst zu einem Todesurteil (Asienspiegel berichtete). Die Wiedereinführung von Laienrichtern war Teil einer Reform, die das japanische Justizsystem transparenter gestalten soll. Den Angeklagten sollte damit ein fairerer Prozess ermöglicht werden, als dies bisher der Fall war. Die Verurteilungsrate in Kriminalprozessen lag vor der Einführung bei 99 Prozent, so dass davon ausgegangen werden musste, dass zahlreiche Verurteilte unschuldig im Gefängnis gelandet waren.
Das Mitgefühl auf der Probe
Ein Jahr nach der Einführung hat das erhoffte «Mitgefühl» der Laienrichter jedoch einen Dämpfer erhalten. Denn die Verurteilungsrate liegt weiterhin bei fast 100 Prozent. Ob das Geschworenensystem dazu beiträgt, Unschuldige vor rechtlichen Unsorgfältigkeiten durch Polizei und Justiz zu bewahren, ist mehr als fraglich.
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