Das Geheim­ab­kom­men soll kei­nes mehr sein

Er soll für Aufklärung sorgen: Der neue Aussenminister Katsuya Okada.
Er soll für Auf­klä­rung sor­gen: Der neue Aus­sen­mi­nis­ter Kats­u­ya Okada.

Die neue Regie­rung unter Yukio Hatoy­a­ma wird zum nuklea­ren Geheim­ab­kom­men zwi­schen Japan und den USA aus dem Jahr 1959 eine Unter­su­chung einleiten.

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Unter der Lei­tung des neu­en Aus­sen­mi­nis­ters Kats­u­ya Oka­da soll eine exter­ne Unter­su­chungs­kom­mis­si­on die Arbeit auf­neh­men, um Licht in Dun­kel zu brin­gen. Dies bestä­tig­te eine offi­zi­el­le Per­son der Demo­kra­ti­schen Par­tei (DPJ) gegen­über der Asahi Shimbun.

«Es wird dabei nicht nur ein­fach dar­um gehen, das Geheim­ab­kom­men offen­zu­le­gen. Die Auf­ga­be der Unter­su­chungs­kom­mis­si­on wird es sein die Umstän­de zur Ent­ste­hung die­ses heim­li­chen Abkom­mens und die his­to­ri­sche Sei­te hin­ter die­sem Deal zu unter­su­chen», sag­te die rang­ho­he Per­son der DPJ, die es vor­zieht anonym zu bleiben.

Ver­stoss gegen die anti-nuklea­ren Prinzipien

Das Geheim­ab­kom­men von 1959 erlaubt den mit ato­ma­ren Waf­fen bestück­ten, ame­ri­ka­ni­schen Kriegs­schif­fen und Flug­zeug­trä­gern in japa­ni­schen Häfen anzu­le­gen und japa­ni­sches Hoheits­ge­biet in der Luft und auf der See zu durch­que­ren, ohne dabei vor­her die Regie­rung in Tokio kon­sul­tie­ren zu müs­sen (Asi­en­spie­gel berich­te­te).

Damit unter­wan­dert das Abkom­men Japans drei anti­nu­klea­re Prin­zi­pi­en, Atom­waf­fen weder her­zu­stel­len, noch zu besit­zen, noch deren Ein­fuhr zuzulassen.

Die Ver­trau­lich­keits­klau­sel der Bürokraten

Bis heu­te sträub­te sich das Aus­sen­mi­nis­te­ri­um gegen eine der­ar­ti­ge Unter­su­chung, indem es stets die Exis­tenz eines sol­chen Geheim­ab­kom­mens ver­leug­ne­te. Der Erd­rutsch­sieg Hatoy­a­mas und des­sen Wahl­ver­spre­chen sich der Sache anzu­neh­men (Asi­en­spie­gel berich­te­te), scheint das Blatt gewen­det zu haben.

Jeden­falls ver­sprach das Aus­sen­mi­nis­te­ri­um sofort nach den Unter­haus­wah­len «die not­wen­di­gen Schrit­te zu unter­neh­men, die von der neu­en Regie­rung gefor­dert werden.»

Es bleibt aber zu befürch­ten, dass eine Ver­trau­lich­keits­klau­sel unter den infor­mier­ten Büro­kra­ten eine Koope­ra­ti­on mit der Unter­su­chungs­be­hör­de erschwe­ren könnte.

Ver­nich­tung der Dokumente

Zudem wur­den vie­le Doku­men­te im April 2001 ver­nich­tet, kurz bevor ein neu­es Infor­ma­ti­ons­ge­setz in Kraft trat, dass die Unter­la­gen hät­te offen­le­gen müs­sen. Auf ame­ri­ka­ni­scher Sei­te haben aber bereits zuvor frei gege­be­ne Doku­men­te das Geheim­ab­kom­men bestätigt.

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