Japans Kehrtwende
Internationale Hochzeiten nehmen in Japan zu, selbst wenn das Land noch immer verhältnismässig wenig ausländische Einwohner zählt. Das bedeutet auch, dass die Anzahlung Scheidungen bei solchen binationalen Ehen zugenommen hat. Fast 20’000 sind es jährlich.
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Wenn ein Kind im Spiel ist, wird die Angelegenheit zu einer komplizierten juristischen Angelegenheit. So kommt es vor, dass der ausländische Elternteil nach der Scheidung das gemeinsame Kind ohne das Wissen des Ehepartners in sein Heimatland bringt.
Auch der umgekehrte Fall, bei dem ein im Ausland lebender japanischer Ehepartner das Kind nach der Scheidung ohne die Einwilligung des anderen nach Japan mitnimmt, ist keine Seltenheit (Asienspiegel berichtete).
Japans Zögern
Bei solchen Streitigkeiten kommt normalerweise das Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung zum Tragen. Dieses versichert im Falle einer «Entführung» durch einen Elternteil die sofortige Überführung des Kindes in das Land, wo die Familie den letzten gemeinsamen Wohnsitz hatte.
Japan wollte diesem Übereinkommen während Jahren nicht beitreten, als einzige der G-8-Nationen. Den betroffenen Elternteilen blieb keine rechtliche Handhabe. Die Folgen waren Fälle von Kindesentführungen nach Japan, die international für Schlagzeilen sorgten (Asienspiegel berichtete).
Nun die Kehrtwende. Nach Jahren des Abwartens hat Japan letzte Woche das Haager Übereinkommen ratifiziert und dies sogar in beiden Häusern ohne Gegenstimmen. Zu gross war der internationale Druck.
Unterschiedliche Rechtsprechung
Das jahrelange Zögern wurde von den Gegner mit einer unterschiedlichen Rechtsprechung begründet. Das japanische Recht erfülle die Grundbedingungen des Übereinkommens nicht. So gibt es in Japan praktisch kein gemeinsames Sorgerecht. Normalerweise wird der Mutter das alleinige Sorgerecht übertragen (Asienspiegel berichtete).
Ausserdem kennt Japan kein Besuchsrecht für den Elternteil, welcher das Sorgerecht nicht hat, und auch kein System, welches den Erhalt der Alimente sichert. Bei vielen Gegnern herrscht zudem die Überzeugung vor, dass Japan für seine Bürger und deren Kinder in Missbrauchsfällen ein sicherer Hafen bieten soll und eine mögliche Rückführung in ein anderes Land ohnehin zum Nachteil des Kindes wäre.
Eine Klärung der alten Fälle?
Die Regierung in Tokio hofft nun, das Abkommen noch dieses Jahr in Kraft treten zu lassen. Die USA pochen zudem darauf, dass die vergangenen Kindsentführungen, in denen japanische Staatsangehörige involviert sind, ebenfalls restlos geklärt werden. Noch hat sich Tokio nicht zu dieser Forderung geäussert. Es ist nicht die einzige noch offen rechtliche Frage, die geklärt werden muss.
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