Gericht stellt sich gegen AKW

Das AKW Takahama in der Präfektur Fukui.
Das AKW Taka­ha­ma in der Prä­fek­tur Fukui. Foto: wikimedia/​hirorinmasa

Eigent­lich war schon alles klar. Die Reak­to­ren 3 und 4 im AKW Taka­ha­ma in der Prä­fek­tur Fukui hat­ten bereits das OK fürs Wie­der­hoch­fah­ren durch die Nuklea­re Regu­lie­rungs­be­hör­de (NRA) erhal­ten. Noch gab es eini­ge Details zu klä­ren, doch Betrei­ber Kan­sai Elec­tric Power hat­te die Hoff­nung bis im Herbst mit Taka­ha­ma wie­der ans Netz zu gehen.

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Nun hat aber das Bezirks­ge­richt von Fukui die­sem Plan einen Strich durch die­se Rech­nung gemacht, wie die Tokyo Shim­bun berich­tet. Rich­ter Hidea­ki Higu­chi hat in ers­ter Instanz ein Wie­der­hoch­fah­ren der Reak­to­ren in Taka­ha­ma unter­sagt. Der Betrei­ber habe kei­ne glaub­wür­di­gen Bewei­se bezüg­lich Fra­gen des Erd­be­ben­ri­si­kos lie­fern können.

Eine Klä­ger­grup­pe hat­te argu­men­tiert, dass ein uner­war­te­tes Erd­be­ben in der Regi­on einen schwe­ren Unfall in Taka­ha­ma aus­lö­sen könn­te. Kan­sai Elec­tric ent­geg­ne­te, dass die Sicher­heits­mass­nah­men aus­rei­chen wür­den. Das Gericht hält die­se Erklä­run­gen jedoch nicht für glaubwürdig.

Nicht das ers­te Urteil gegen ein AKW

Damit ist ein Wie­der­hoch­fah­ren fürs Ers­te gestoppt, auch wenn Kan­sai Elec­tric Beru­fung ein­legt. Es ist nicht das ers­te Mal das Rich­ter Higu­chi sich mit sei­nem Urteil gegen die AKW-Bran­che und damit auch gegen die Plä­ne der Regie­rung stellt.

Bereits vor einem Jahr ent­schied Higu­chi, dass die Reak­to­ren 3 und 4 im AKW Oi, eben­falls in der Prä­fek­tur Fukui gele­gen, wegen Sicher­heits­män­gel nicht wie­der hoch­ge­fah­ren wer­den dür­fen. Jenes Urteil hat­te jedoch weni­ger gros­se Aus­wir­kun­gen, da die Nuklea­re Regu­lie­rungs­be­hör­de selbst ohne­hin noch kei­nen Ent­scheid bezüg­lich der Sicher­heit gefällt hat­te (Asi­en­spie­gel berich­te­te).

Kein defi­ni­ti­ves Urteil

Bei die­sen Urteil han­delt es sich um kei­nen defi­ni­ti­ven Ent­scheid. Sehr oft wird ein sol­ches in zwei­ter Instanz wie­der­um ver­wor­fen, wie dies bereits 2006 in der Prä­fek­tur Kana­za­wa der Fall gewe­sen war (Asi­en­spie­gel berich­te­te).

Den­noch kann dies als Etap­pen­sieg für die Anti-AKW-Bewe­gung gewer­tet wer­den. So woll­te die Regie­rung schon längst wie­der mit den ers­ten AKW ans Netz gehen. Neben Taka­ha­ma hat jedoch erst das AKW Sen­dai auf Kyus­hu grü­nes Licht von der NRA erhal­ten. Die­ses wird wohl frü­hes­ten im Som­mer wie­der ans Netz gehen. Alle ande­ren Reak­to­ren blei­ben vor­erst abgeschaltet.

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