Ein Land steht hin­ter der Todesstrafe

Ein Exekutionsraum in Japan.
Ein Exe­ku­ti­ons­raum in Japan. Screen­shot: TBS News

Japan ist neben den USA das ein­zi­ge indus­tra­li­sier­te, demo­kra­ti­sche Land, das wei­ter­hin auf die Todes­stra­fe setzt. Dar­an wird sich auch in den nächs­ten Jah­ren nichts ändern, wie eine neu­li­che Umfra­ge der Regie­rung in Tokio erge­ben hat. Dem­nach befür­wor­ten 80,3 Pro­zent der Japa­ner die Todes­stra­fe, wie die Yomi­uri Shim­bun berichtet. 

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Im Ver­gleich zur letz­ten Umfra­ge vor fünf Jah­ren ist dies ein Rück­gang um 5,3 Pro­zent. Ja, zum ers­ten Mal seit 1994 hat die Zahl der Befür­wor­ter sogar abge­nom­men. Und den­noch sind 80,3 Pro­zent wei­ter­hin eine über­wäl­ti­gen­de Mehr­heit. Über 50 Pro­zent glau­ben zudem, dass eine lebens­läng­li­che Haft­stra­fe ohne Bewäh­rung kein adäqua­ter Ersatz sei.

Die Argu­men­te für die Todesstrafe

Eine Abschaf­fung der Todes­stra­fe wäre den Opfern und deren Fami­li­en gegen­über nicht gerecht, mei­nen etwa 53,4 Pro­zent der Befrag­ten, die hin­ter der Todes­stra­fe ste­hen. Eine wei­te­re Ansicht ist, dass die Täter eines Gewalt­ver­bre­chens zwin­gend mit dem Leben bezah­len müss­ten. Ande­re erklä­ren ihre Unter­stüt­zug damit, dass sich das­sel­be Ver­bre­chen wie­der­ho­len könn­te, soll­te man den Täter am Leben lassen.

Gleich­zei­tig könn­te der Fall von Iwao Haka­ma­da für die leich­te Trend­wen­de gesorgt haben. Über vier Jahr­zehn­te sass der heu­te 78-jäh­ri­ge Japa­ner im Todes­trakt für ein Ver­bre­chen, das er wohl nie began­gen hat. Erst eine DNA-Ana­ly­se hat ihn ent­las­tet (Asi­en­spie­gel berich­te­te).

Der Fall Haka­ma­da hat wenig bewirkt

Das Schick­sal von Iwao Haka­ma­da wur­de von den japa­ni­schen Medi­en inten­siv abge­deckt, letzt­end­lich hat er aber in der all­ge­mei­nen Hal­tung der Bevöl­ke­rung zur Todes­stra­fe nur wenig ver­än­dert. Und so kommt es, dass im Jahr eins nach dem Fall Haka­ma­da nur gera­de mal 9,7 Pro­zent der Japa­ner der Über­zeu­gung sind, dass die Todes­stra­fe abzu­schaf­fen ist. Das sind zwar vier Pro­zent mehr als bei der letz­ten Befra­gung, es bleibt jedoch ein aus­ser­or­dent­lich tie­fer Wert.

Die Geg­ner argu­men­tie­ren, dass das Pro­blem der Todes­tra­fe das Unwi­der­ruf­li­che sei. Soll­te sich her­aus­stel­len, dass der Hin­ge­rich­te­te eigent­lich unschul­dig war, kön­ne der Staat die Sache nicht wie­der­gut­ma­chen. Ein wei­te­rer Teil der Geg­ner meint, dass es ohne­hin ange­mes­se­ner sei, wenn der Ver­bre­cher am Leben blei­be, um sei­ne Stra­fe abzu­sit­zen. Ande­re fin­den, dass eine Hin­rich­tung durch den Staat in jedem Fall ein unver­zeih­li­cher Akt sei.

Archai­sche Vollstreckungsmethode

Übri­gens kennt Japan seit 1873 nur eine Form der Hin­rich­tung: es ist der Tod durch Erhän­gen. Die­se archai­sche Voll­stre­ckungs­form kam in der Nach­kriegs­ge­schich­te wie­der­holt unter Beschuss. Das Obers­te Gericht beur­teil­te 1955 den Tod durch den Strang als ver­fas­sungs­kon­form. Das Erhän­gen sei selbst aus einer huma­ni­tä­ren Sicht «nicht grau­sam», erklär­ten die Rich­ter damals (Asi­en­spie­gel berich­te­te).

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Deutsch Japa­nisch Furi­ga­na Lesung
Todes­stra­fe 死刑 しけい shik­ei
Abschaf­fung der Todesstrafe 死刑廃止 しけいはいし shik­ei hai’shi
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