Der Mann, der Spu­cke sammelt

Die beschlagnahmten Speichel-Proben.
Die beschlag­nahm­ten Spei­chel-Pro­ben. Aus­zug: ANN News

Japan hat eine der nied­rigs­ten Kri­mi­na­li­täts­ra­ten der Welt, auch wenn die dor­ti­gen Medi­en ein ande­res Bild wie­der­ge­ben mögen. Beson­ders beliebt sind Berich­te über irri­tie­ren­de Kri­mi­nal­fäl­le, wie der Fol­gen­de, bei dem einem wahr­haf­tig die Spu­cke weg­blei­ben mag.

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Ein 55-jäh­ri­ger Mann aus Tokio hat wäh­rend Jah­ren den Spei­chel jun­ger Frau­en sys­te­ma­tisch gesam­melt, geord­net und gefilmt. Nach sei­ner Ver­haf­tung erklär­te er sich. «Weil ich die Frau­en nicht zu mir mit­neh­men konn­te, habe ich ihren Spei­chel nach Hau­se genom­men. Wäh­rend 17 Jah­ren habe ich rund 4000 Frau­en ange­fragt», soll er gemäss der Sank­ei Shim­bun der Poli­zei gesagt haben.

Der Vor­wand

Die Behör­den wur­den auf ihn auf­merk­sam, nach­dem sich im Raum Tokio und in der Prä­fek­tur Saita­ma die Kla­gen über den ver­hal­tens­ge­stör­ten Mann häuf­ten. Im Inter­net hat­te er bereits den Über­na­men «Gib-mir-Spei­chel-Onkel» erhal­ten. Seit 2005 sol­len es gemäss JCast News 125 Beschwer­den gewe­sen sein. Er mache eine Spei­chel-Unter­su­chung, soll er jeweils als Vor­wand den betrof­fe­nen Schü­le­rin­nen ange­ge­ben haben. Den Spei­chel gaben sie jeweils in ein Film­ge­häu­se ab. Mit einer Kame­ra zeich­ne­te er die­sen Akt auf.

«Er muss damit wohl einen sexu­el­len Drang befrie­digt haben», erklär­te ein Offi­zi­el­ler den Medi­en. Nach der Ver­haf­tung, fand man 26 Video­kas­set­ten in sei­nem Haus, auf denen er rund 200 Schü­le­rin­nen auf­ge­zeich­net hat­te. Ins­ge­samt soll er über 500 Pro­ben gesam­melt haben.

Gesetz­li­che Schwierigkeiten

Für die Poli­zei gab es bei der Ver­haf­tung jedoch eine Schwie­rig­keit. Auf­grund wel­chen Geset­zes soll­te ein Mann ver­haf­tet wer­den, der Spu­cke sam­melt? Immer­hin übte der Mann bei sei­nen Aktio­nen kei­nen Zwang aus, nie­mand kam phy­sisch zu Scha­den. Das Jugend­schutz­ge­setz hät­te hier­für wohl kaum aus­ge­reicht. Zudem gab es dazu schlicht­weg kei­nen Präzedenzfall.

Schliess­lich berie­fen sich die Behör­den auf die Ver­ord­nung zur Vor­beu­gung öffent­li­cher Beläs­ti­gung. Dem­nach dür­fen in Japan an öffent­li­chen Orten Men­schen nicht in ihrer Wür­de ver­letzt oder obszö­ne Taten began­gen wer­den, die Angst aus­lö­sen, wie JCast News berich­tet. Dem 55-Jäh­ri­gen dro­hen nun wegen öffent­li­cher Beläs­ti­gung bis zu 1 Jahr Haft oder eine Geld­stra­fe über 1 Mil­li­on Yen (8700 Euro).

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