Ein Familienname ist genug
Wenn es um den Familiennamen geht, kennt Japan keine gesetzliche Toleranz. Die Möglichkeit von Doppelnamen oder unterschiedlichen Familiennamen bei Ehepartnern ist schlichtweg nicht existent. Heiratet man in Japan, muss sich das Ehepaar auf einen Familiennamen verständigen.
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In den meisten Fällen ist es der Name des Ehemannes. Hat die Familie der Ehefrau keinen männlichen Erben, kommt es vor, dass der Ehemann den Familiennamen seiner Braut annimmt. Doch dies ist eher die Ausnahme als die Regel.
Politisches Nichtstun
Seit fast zwanzig Jahren wird über eine Anpassung des Artikels 750 im Zivilgesetzbuch, in dem die Notwendigkeit eines einzigen Familiennamens festgeschrieben ist, in der Politik debattiert. Dabei empfahl bereits 1996 eine Rechtskommission des Justizministeriums eine Anpassung des veralteten Familiengesetzes.
Passiert ist trotzdem nichts. 2010 liess die damalige Justizministerin Keiko Chiba zwar ein liberales Familiengeetz formulieren, dass jedoch am Widerstand der Opposition und Koalitionspartei scheiterte (Asienspiegel berichtete). Klagen vor Gericht wurden ebenso abgeschmettert.
In der Bevölkerung fand das Anliegen lange eine breite Unterstützung. 2001 waren gemäss einer Umfrage der japanischen Regierung noch 41 Prozent für ein neues Familiengesetz, das Doppelnamen erlaubt. Lediglich 29,9 Prozent lehnten eine Veränderung ab.
Das Interesse lässt nach
Nach Jahren des politischen Nichtstuns scheint in der Bevölkerung jedoch das Interesse nachzulassen. Dies ergibt die neuste Umfrage der Regierung. So sagen 36,4 Prozent der Befragten, dass eine Reform des Familiengesetzes unnötig sei. 35,5 Prozent zeigen sich offen für eine liberalere Gesetzgebung.
Unterstützung erfährt die Reform derweil bei den Personen, die das Gesetz direkt betrifft. So sagt eine Mehrheit von 53,3 Prozent der Frauen zwischen 20 bis 29 Jahren, dass sie gerne die Möglichkeit hätten, den Mädchennamen bei einer Heirat behalten zu dürfen. Bei den 30- bis 39-jährigen Japanerinnen liegt die Zustimmungsquote bei 48,1 Prozent.
Das Gesetz und die Umsetzung
Doch selbst die Personen, welche sich aufgeschlossen gegenüber Doppelnamen oder verschiedene Familiennamen zeigen, denken überraschend konservativ, wenn es um ihre eigene Hochzeit geht. Nur 23,5 Prozent der Befürworter würden im eigenen Fall die Beibehaltung separater Familiennamen akzeptieren. 49 Prozent von ihnen würden auf einen gemeinsamen Familiennamen pochen.
Es sind keine wirklich guten Voraussetzung, um eine Reform politisch durchzusetzen. So wird wohl auch in diesem Jahrzehnt in Japans Familiengesetz alles beim Alten bleiben.
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