Ein Fami­li­en­na­me ist genug

Man mag es traditionell: Ein Hochzeitspaar in Japan.
Man mag es tra­di­tio­nell: Ein Hoch­zeits­paar in Japan. Foto: flickr/np&djjewell

Wenn es um den Fami­li­en­na­men geht, kennt Japan kei­ne gesetz­li­che Tole­ranz. Die Mög­lich­keit von Dop­pel­na­men oder unter­schied­li­chen Fami­li­en­na­men bei Ehe­part­nern ist schlicht­weg nicht exis­tent. Hei­ra­tet man in Japan, muss sich das Ehe­paar auf einen Fami­li­en­na­men verständigen.

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In den meis­ten Fäl­len ist es der Name des Ehe­man­nes. Hat die Fami­lie der Ehe­frau kei­nen männ­li­chen Erben, kommt es vor, dass der Ehe­mann den Fami­li­en­na­men sei­ner Braut annimmt. Doch dies ist eher die Aus­nah­me als die Regel.

Poli­ti­sches Nichtstun

Seit fast zwan­zig Jah­ren wird über eine Anpas­sung des Arti­kels 750 im Zivil­ge­setz­buch, in dem die Not­wen­dig­keit eines ein­zi­gen Fami­li­en­na­mens fest­ge­schrie­ben ist, in der Poli­tik debat­tiert. Dabei emp­fahl bereits 1996 eine Rechts­kom­mis­si­on des Jus­tiz­mi­nis­te­ri­ums eine Anpas­sung des ver­al­te­ten Familiengesetzes.

Pas­siert ist trotz­dem nichts. 2010 liess die dama­li­ge Jus­tiz­mi­nis­te­rin Kei­ko Chi­ba zwar ein libe­ra­les Fami­li­en­geetz for­mu­lie­ren, dass jedoch am Wider­stand der Oppo­si­ti­on und Koali­ti­ons­par­tei schei­ter­te (Asi­en­spie­gel berich­te­te). Kla­gen vor Gericht wur­den eben­so abgeschmettert.

In der Bevöl­ke­rung fand das Anlie­gen lan­ge eine brei­te Unter­stüt­zung. 2001 waren gemäss einer Umfra­ge der japa­ni­schen Regie­rung noch 41 Pro­zent für ein neu­es Fami­li­en­ge­setz, das Dop­pel­na­men erlaubt. Ledig­lich 29,9 Pro­zent lehn­ten eine Ver­än­de­rung ab.

Das Inter­es­se lässt nach

Nach Jah­ren des poli­ti­schen Nichts­tuns scheint in der Bevöl­ke­rung jedoch das Inter­es­se nach­zu­las­sen. Dies ergibt die neus­te Umfra­ge der Regie­rung. So sagen 36,4 Pro­zent der Befrag­ten, dass eine Reform des Fami­li­en­ge­set­zes unnö­tig sei. 35,5 Pro­zent zei­gen sich offen für eine libe­ra­le­re Gesetzgebung.

Unter­stüt­zung erfährt die Reform der­weil bei den Per­so­nen, die das Gesetz direkt betrifft. So sagt eine Mehr­heit von 53,3 Pro­zent der Frau­en zwi­schen 20 bis 29 Jah­ren, dass sie ger­ne die Mög­lich­keit hät­ten, den Mäd­chen­na­men bei einer Hei­rat behal­ten zu dür­fen. Bei den 30- bis 39-jäh­ri­gen Japa­ne­rin­nen liegt die Zustim­mungs­quo­te bei 48,1 Prozent.

Das Gesetz und die Umsetzung

Doch selbst die Per­so­nen, wel­che sich auf­ge­schlos­sen gegen­über Dop­pel­na­men oder ver­schie­de­ne Fami­li­en­na­men zei­gen, den­ken über­ra­schend kon­ser­va­tiv, wenn es um ihre eige­ne Hoch­zeit geht. Nur 23,5 Pro­zent der Befür­wor­ter wür­den im eige­nen Fall die Bei­be­hal­tung sepa­ra­ter Fami­li­en­na­men akzep­tie­ren. 49 Pro­zent von ihnen wür­den auf einen gemein­sa­men Fami­li­en­na­men pochen.

Es sind kei­ne wirk­lich guten Vor­aus­set­zung, um eine Reform poli­tisch durch­zu­set­zen. So wird wohl auch in die­sem Jahr­zehnt in Japans Fami­li­en­ge­setz alles beim Alten bleiben.

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