Ungültige Wahlen
Die nationalen Unterhauswahlen vom letzten Dezember resultierten in einem Erdrutschsieg für die Liberaldemokraten unter Shinzo Abe. Gleich eine Zweidrittelmehrheit sicherte sich die Partei, die schon bis zu ihrer Abwahl 2009 über Jahrzehnte die Geschicke des Landes führte.
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Unabhängig vom Wahlresultat zweifeln gleich zwei Gruppen von Anwälten die verfassungsmässige Korrektheit dieser Wahlen nun an. Bei 14 Präfekturgerichte haben sie Klage bezüglich 31 Wahlbezirke eingereicht. Sie seien «nicht verfassungsmässig» und damit für ungültig zu erklären. Dabei gehen sie vom Verfassungstext aus, der das Prinzip «1 Person, 1 Stimme» hochhält.
Gewichtigere Stimme auf dem Land
Bei den japanischen Unterhauswahlen wurden 300 von 480 Abgeordnete in verschieden gross gezeichneten Wahlbezirken im Majorzsystem gewählt. Als Folge dessen ist die Stimmgewichtung pro Person unterschiedlich. Wer auf dem Land lebt, hat rein theoretisch eine stärkere Stimme als Menschen in urbanen Wahldistrikten.
Die Rechtsaktivisten haben dabei ein Wahlmissverhältnis von 2,43:1 errechnet. Das bedeutet, dass 1 Stimme im bevölkerungsärmsten Wahlkreis so wie viel wert ist wie 2,43 Stimmen im bevölkerungsreichsten Wahlkreis.
Wahlen in Hiroshima ungültig
Das oberste Gericht in der Präfektur Hiroshima gab nun einer Ziviklage von Anwälten recht. Zwei seiner Wahlkreise seien «nicht verfassungsmässig» und daher «ungültig». In einem davon hat der aktuelle Aussenminister Fumio Kishida gewonnen. Es ist das erste Mal, dass ein Gericht die Resultate von zwei Wahlkreisen für «ungültig» erklärt.
In den anderen, ähnlichen Zivilklagen gaben die verschiedenen Lokalgerichte den Kläger zwar recht und erklärten das Wahlresultat für «nicht verfassungsmässig» oder «fast nicht verfassungsmässig». Sie beliessen die Wahlresultate jedoch aus praktischen Gründen für gültig.
Kishida bleibt im Amt
Das jüngste Urteil in Hiroshima zwingt Regierung und Parteien nun, das Wahlsystem anzupassen. Bereits im März 2011 ordnete das Oberste Verfassungsgericht die Regierung an, eine Anpassung vorzunehmen. Umgesetzt wurde wegen Parteienstreitigkeiten bislang nichts.
Auch Aussenminister Fumio Kishida wird kaum um seinen Posten zittern müssen. Denn das Wahlresultat wird offiziell erst am 26. November ungültig. Solange hat die Wahlbehörde von Hiroshima Zeit, Berufung gegen das Urteil einzulegen. Es könnte demnach ein langer Prozess werden.
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