Ungül­ti­ge Wahlen

Das Gericht in Hiroshima hat einen Teil der Wahlen für ungültig erklärt.
Das Gericht in Hiro­shi­ma hat einen Teil der Wah­len für ungül­tig erklärt. Screen­shot: FNN News

Die natio­na­len Unter­haus­wah­len vom letz­ten Dezem­ber resul­tier­ten in einem Erd­rutsch­sieg für die Libe­ral­de­mo­kra­ten unter Shin­zo Abe. Gleich eine Zwei­drit­tel­mehr­heit sicher­te sich die Par­tei, die schon bis zu ihrer Abwahl 2009 über Jahr­zehn­te die Geschi­cke des Lan­des führte.

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Unab­hän­gig vom Wahl­re­sul­tat zwei­feln gleich zwei Grup­pen von Anwäl­ten die ver­fas­sungs­mäs­si­ge Kor­rekt­heit die­ser Wah­len nun an. Bei 14 Prä­fek­tur­ge­rich­te haben sie Kla­ge bezüg­lich 31 Wahl­be­zir­ke ein­ge­reicht. Sie sei­en «nicht ver­fas­sungs­mäs­sig» und damit für ungül­tig zu erklä­ren. Dabei gehen sie vom Ver­fas­sungs­text aus, der das Prin­zip «1 Per­son, 1 Stim­me» hochhält.

Gewich­ti­ge­re Stim­me auf dem Land

Bei den japa­ni­schen Unter­haus­wah­len wur­den 300 von 480 Abge­ord­ne­te in ver­schie­den gross gezeich­ne­ten Wahl­be­zir­ken im Majorz­sys­tem gewählt. Als Fol­ge des­sen ist die Stimm­ge­wich­tung pro Per­son unter­schied­lich. Wer auf dem Land lebt, hat rein theo­re­tisch eine stär­ke­re Stim­me als Men­schen in urba­nen Wahldistrikten.

Die Rechts­ak­ti­vis­ten haben dabei ein Wahl­miss­ver­hält­nis von 2,43:1 errech­net. Das bedeu­tet, dass 1 Stim­me im bevöl­ke­rungs­ärms­ten Wahl­kreis so wie viel wert ist wie 2,43 Stim­men im bevöl­ke­rungs­reichs­ten Wahlkreis.

Wah­len in Hiro­shi­ma ungültig

Das obers­te Gericht in der Prä­fek­tur Hiro­shi­ma gab nun einer Zivik­la­ge von Anwäl­ten recht. Zwei sei­ner Wahl­krei­se sei­en «nicht ver­fas­sungs­mäs­sig» und daher «ungül­tig». In einem davon hat der aktu­el­le Aus­sen­mi­nis­ter Fumio Kishi­da gewon­nen. Es ist das ers­te Mal, dass ein Gericht die Resul­ta­te von zwei Wahl­krei­sen für «ungül­tig» erklärt.

In den ande­ren, ähn­li­chen Zivil­kla­gen gaben die ver­schie­de­nen Lokal­ge­rich­te den Klä­ger zwar recht und erklär­ten das Wahl­re­sul­tat für «nicht ver­fas­sungs­mäs­sig» oder «fast nicht ver­fas­sungs­mäs­sig». Sie belies­sen die Wahl­re­sul­ta­te jedoch aus prak­ti­schen Grün­den für gültig.

Kishi­da bleibt im Amt

Das jüngs­te Urteil in Hiro­shi­ma zwingt Regie­rung und Par­tei­en nun, das Wahl­sys­tem anzu­pas­sen. Bereits im März 2011 ord­ne­te das Obers­te Ver­fas­sungs­ge­richt die Regie­rung an, eine Anpas­sung vor­zu­neh­men. Umge­setzt wur­de wegen Par­tei­en­strei­tig­kei­ten bis­lang nichts.

Auch Aus­sen­mi­nis­ter Fumio Kishi­da wird kaum um sei­nen Pos­ten zit­tern müs­sen. Denn das Wahl­re­sul­tat wird offi­zi­ell erst am 26. Novem­ber ungül­tig. Solan­ge hat die Wahl­be­hör­de von Hiro­shi­ma Zeit, Beru­fung gegen das Urteil ein­zu­le­gen. Es könn­te dem­nach ein lan­ger Pro­zess werden.

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