Weg mit «GEB.»!

Asi­en­spie­gel-Facet­ten lässt Jour­na­lis­ten, Exper­ten und inter­es­san­te Men­schen über Erleb­nis­se, Ide­en, Mei­nun­gen oder Ver­an­stal­tun­gen abseits des News-Gesche­hens blog­gen. Lesen Sie im Fol­gen­den einen Bericht von Ani­ka Ogusu, Dia­na Kawa­ma­ta und Gabrie­le Kubo.

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Wenn Geb zum Namen wird.
Wenn Geb zum Namen wird.
  • Durch ein neu­es Gesetz zur Erfas­sung in Japan leben­der Aus­län­der sind die Immi­gra­ti­ons­be­hör­den seit dem Som­mer 2012 gezwun­gen, alles, was unter «Name» im deut­schen Rei­se­pass auf­ge­führt ist, auf die Resi­dence Card (zai­ryu card*), unse­re offi­zi­el­le Iden­ti­fi­ka­ti­ons­kar­te in Japan, zu übernehmen.

Dar­un­ter fällt auch der Begriff «GEB.» (Geburts­na­me) bei ver­hei­ra­te­ten Deut­schen, die den Namen ihres Part­ners ange­nom­men haben. Frau Moni­ka Mus­ter­mann, die Herrn Suzu­ki gehei­ra­tet hat, wird in Japan zu «Frau Suzu­ki Geb Mus­ter­mann Moni­ka» und muss jedes offi­zi­el­le Doku­ment unter die­sem Namen führen.

Eine fol­gen­rei­che Regelung

Da die japa­ni­schen Behör­den die­ses Namen­s­un­ge­tüm (alle Vor­na­men wer­den natür­lich eben­falls über­nom­men, sowie Dop­pel­na­men plus GEB.) als unse­ren rich­ti­gen Namen anse­hen, Deutsch­land aber den ein­fa­chen Vor- und Nach­na­men als den rich­ti­gen Namen führt, ent­ste­hen uns erheb­li­che Probleme.

Unter ande­rem stim­men die Namen auf wich­ti­gen Doku­men­ten aus Japan und Deutsch­land nicht mehr über­ein und wir kön­nen zum Bei­spiel unse­re deut­schen Kre­dit­kar­ten in Japan nicht benut­zen, sobald es zu einem Namens­ab­gleich kommt (etwa bei grös­se­ren Ein­käu­fen oder Vertragsabschlüssen).

Da heisst es dann: «Schatz? Kannst du mal eben bezah­len? Sie sagen schon wie­der ich sei nicht ich.» Als erwach­se­ner Mensch fühlt man sich dadurch regel­recht unmündig.

Ein Behör­den­ma­ra­thon

Aus­ser­dem ist man beim Aus­fül­len aller wich­ti­gen japa­ni­schen Doku­men­ten, wie zum Bei­spiel Bank­un­ter­la­gen, gezwun­gen, mit dem voll­stän­di­gen Namen zu unter­schrei­ben, so wie er auf der Resi­dence Card steht. Zieht man also um und möch­te alle Doku­men­te auf die neue Adres­se umän­dern, hat man einen Mara­thon vor sich, bei dem einem am Ende fast die Hand abfällt.

Denn bei den Ban­ken bleibt es ja nicht. Da kommt noch das Rat­haus mit der Wohn­orts­än­de­rung hin­zu, die Ren­ten- und Kran­ken­ver­si­che­rung, sons­ti­ge Ver­si­che­run­gen, der Füh­rer­schein etc. Und auf kei­nem der Doku­men­te ist im Unter­schrif­ten­feld auch nur annä­hernd genug Platz für solch einen Band­wurm­na­men vorgesehen.

Pro­blem Familienregister

Etwas, das mich per­sön­lich sehr stört, ist, dass eine Über­set­zung des «GEB.»für das japa­ni­sche Fami­li­en­re­gis­ter schlicht­weg abge­lehnt wird. Mit einem Japa­ner oder einer Japa­ne­rin ver­hei­ra­te­te Deut­sche haben so nicht die Mög­lich­keit, den glei­chen Namen zu tra­gen wie ihr Ehe­part­ner, da auch hier das «GEB.» ein­fach so über­nom­men wird. Was für Schwie­rig­kei­ten auf einen zukom­men, wenn es Kin­der in der Ehe gibt, ist für uns noch nicht abzusehen.

Dies war nur ein klei­ner Aus­zug aus den Pro­ble­men, die wir im All­tag zu bewäl­ti­gen haben. Mal ganz davon abge­se­hen, dass «GEB.», spricht man es Japa­nisch aus, «rülp­sen» bedeu­tet. «Frau Suzu­ki RÜLPS Mus­ter­mann Moni­ka»… Für uns ist das sehr erniedrigend.

MRZ als Lösung

Um end­lich wie­der unter unse­rem rich­ti­gen Namen in Japan leben zu kön­nen, wie es vor 2012 der Fall war, haben wir eine Initia­ti­ve gegrün­det, die ver­sucht, den deut­schen Pass so zu ändern, dass der Geburts­na­me nicht mehr mit dem deut­schen «GEB.» und damit inter­na­tio­nal völ­lig unver­ständ­lich gekenn­zeich­net wird.

«Weg mit Geb!»: Denn nicht nur in Japan tre­ten durch das «GEB.» Pro­ble­me auf. Gleich­zei­tig appel­liert unse­re Initia­ti­ve auch an die japa­ni­schen Behör­den, die maschi­nen­les­ba­re Zei­le des Rei­se­pas­ses, kurz MRZ, für die Resi­dence Card zu nut­zen. Denn in der MRZ ist der voll­stän­di­ge Name (in unse­rem Fall ohne das «GEB.») inter­na­tio­nal ver­ständ­lich aufgeführt.

Peti­ti­on an deut­sche Politiker

Nach einem inter­na­tio­na­len Abkom­men über die Gestal­tung der Rei­se­päs­se ist das «GEB.» im deut­schen Pass offi­zi­ell zuläs­sig – so wie es auch das Schrei­ben des Namens im Rei­se­pass in Kyril­lisch, z.B. bei rus­si­schen Päs­sen, ist.

Wie die japa­ni­schen Behör­den kyril­li­sche Namen 1:1 auf die Resi­dence Card kopie­ren, ist uns bis jetzt ein Rät­sel, denn bei uns bekom­men sie nicht mal den Punkt hin­ter dem «GEB.» hin. Dabei müss­te doch nach Aus­sa­ge des japa­ni­schen Aus­sen­mi­nis­te­ri­ums alles exakt so aus dem Namens­feld kopiert wer­den, wie es dort steht.

Um Auf­merk­sam­keit auf unser Pro­blem zu len­ken, haben wir eine Peti­ti­on an deut­sche Poli­ti­ker gerich­tet und sind an die Öffent­lich­keit gegan­gen. Wir hof­fen, dass die japa­ni­schen und deut­schen Behör­den bald eine gemein­sa­me Lösung für das Pro­blem fin­den. Bis dahin wer­den wir kämp­fen, denn wenn man eines in Japan lernt, dann ist es Durchhaltevermögen!

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