Weg mit «GEB.»!
Asienspiegel-Facetten lässt Journalisten, Experten und interessante Menschen über Erlebnisse, Ideen, Meinungen oder Veranstaltungen abseits des News-Geschehens bloggen. Lesen Sie im Folgenden einen Bericht von Anika Ogusu, Diana Kawamata und Gabriele Kubo.
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- Durch ein neues Gesetz zur Erfassung in Japan lebender Ausländer sind die Immigrationsbehörden seit dem Sommer 2012 gezwungen, alles, was unter «Name» im deutschen Reisepass aufgeführt ist, auf die Residence Card (zairyu card*), unsere offizielle Identifikationskarte in Japan, zu übernehmen.
Darunter fällt auch der Begriff «GEB.» (Geburtsname) bei verheirateten Deutschen, die den Namen ihres Partners angenommen haben. Frau Monika Mustermann, die Herrn Suzuki geheiratet hat, wird in Japan zu «Frau Suzuki Geb Mustermann Monika» und muss jedes offizielle Dokument unter diesem Namen führen.
Eine folgenreiche Regelung
Da die japanischen Behörden dieses Namensungetüm (alle Vornamen werden natürlich ebenfalls übernommen, sowie Doppelnamen plus GEB.) als unseren richtigen Namen ansehen, Deutschland aber den einfachen Vor- und Nachnamen als den richtigen Namen führt, entstehen uns erhebliche Probleme.
Unter anderem stimmen die Namen auf wichtigen Dokumenten aus Japan und Deutschland nicht mehr überein und wir können zum Beispiel unsere deutschen Kreditkarten in Japan nicht benutzen, sobald es zu einem Namensabgleich kommt (etwa bei grösseren Einkäufen oder Vertragsabschlüssen).
Da heisst es dann: «Schatz? Kannst du mal eben bezahlen? Sie sagen schon wieder ich sei nicht ich.» Als erwachsener Mensch fühlt man sich dadurch regelrecht unmündig.
Ein Behördenmarathon
Ausserdem ist man beim Ausfüllen aller wichtigen japanischen Dokumenten, wie zum Beispiel Bankunterlagen, gezwungen, mit dem vollständigen Namen zu unterschreiben, so wie er auf der Residence Card steht. Zieht man also um und möchte alle Dokumente auf die neue Adresse umändern, hat man einen Marathon vor sich, bei dem einem am Ende fast die Hand abfällt.
Denn bei den Banken bleibt es ja nicht. Da kommt noch das Rathaus mit der Wohnortsänderung hinzu, die Renten- und Krankenversicherung, sonstige Versicherungen, der Führerschein etc. Und auf keinem der Dokumente ist im Unterschriftenfeld auch nur annähernd genug Platz für solch einen Bandwurmnamen vorgesehen.
Problem Familienregister
Etwas, das mich persönlich sehr stört, ist, dass eine Übersetzung des «GEB.»für das japanische Familienregister schlichtweg abgelehnt wird. Mit einem Japaner oder einer Japanerin verheiratete Deutsche haben so nicht die Möglichkeit, den gleichen Namen zu tragen wie ihr Ehepartner, da auch hier das «GEB.» einfach so übernommen wird. Was für Schwierigkeiten auf einen zukommen, wenn es Kinder in der Ehe gibt, ist für uns noch nicht abzusehen.
Dies war nur ein kleiner Auszug aus den Problemen, die wir im Alltag zu bewältigen haben. Mal ganz davon abgesehen, dass «GEB.», spricht man es Japanisch aus, «rülpsen» bedeutet. «Frau Suzuki RÜLPS Mustermann Monika»… Für uns ist das sehr erniedrigend.
MRZ als Lösung
Um endlich wieder unter unserem richtigen Namen in Japan leben zu können, wie es vor 2012 der Fall war, haben wir eine Initiative gegründet, die versucht, den deutschen Pass so zu ändern, dass der Geburtsname nicht mehr mit dem deutschen «GEB.» und damit international völlig unverständlich gekennzeichnet wird.
«Weg mit Geb!»: Denn nicht nur in Japan treten durch das «GEB.» Probleme auf. Gleichzeitig appelliert unsere Initiative auch an die japanischen Behörden, die maschinenlesbare Zeile des Reisepasses, kurz MRZ, für die Residence Card zu nutzen. Denn in der MRZ ist der vollständige Name (in unserem Fall ohne das «GEB.») international verständlich aufgeführt.
Petition an deutsche Politiker
Nach einem internationalen Abkommen über die Gestaltung der Reisepässe ist das «GEB.» im deutschen Pass offiziell zulässig – so wie es auch das Schreiben des Namens im Reisepass in Kyrillisch, z.B. bei russischen Pässen, ist.
Wie die japanischen Behörden kyrillische Namen 1:1 auf die Residence Card kopieren, ist uns bis jetzt ein Rätsel, denn bei uns bekommen sie nicht mal den Punkt hinter dem «GEB.» hin. Dabei müsste doch nach Aussage des japanischen Aussenministeriums alles exakt so aus dem Namensfeld kopiert werden, wie es dort steht.
Um Aufmerksamkeit auf unser Problem zu lenken, haben wir eine Petition an deutsche Politiker gerichtet und sind an die Öffentlichkeit gegangen. Wir hoffen, dass die japanischen und deutschen Behörden bald eine gemeinsame Lösung für das Problem finden. Bis dahin werden wir kämpfen, denn wenn man eines in Japan lernt, dann ist es Durchhaltevermögen!
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