Ein Land steht hinter der Todesstrafe
Japan ist neben den USA das einzige industralisierte, demokratische Land, das weiterhin auf die Todesstrafe setzt. Daran wird sich auch in den nächsten Jahren nichts ändern, wie eine neuliche Umfrage der Regierung in Tokio ergeben hat. Demnach befürworten 80,3 Prozent der Japaner die Todesstrafe, wie die Yomiuri Shimbun berichtet.
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Im Vergleich zur letzten Umfrage vor fünf Jahren ist dies ein Rückgang um 5,3 Prozent. Ja, zum ersten Mal seit 1994 hat die Zahl der Befürworter sogar abgenommen. Und dennoch sind 80,3 Prozent weiterhin eine überwältigende Mehrheit. Über 50 Prozent glauben zudem, dass eine lebenslängliche Haftstrafe ohne Bewährung kein adäquater Ersatz sei.
Die Argumente für die Todesstrafe
Eine Abschaffung der Todesstrafe wäre den Opfern und deren Familien gegenüber nicht gerecht, meinen etwa 53,4 Prozent der Befragten, die hinter der Todesstrafe stehen. Eine weitere Ansicht ist, dass die Täter eines Gewaltverbrechens zwingend mit dem Leben bezahlen müssten. Andere erklären ihre Unterstützug damit, dass sich dasselbe Verbrechen wiederholen könnte, sollte man den Täter am Leben lassen.
Gleichzeitig könnte der Fall von Iwao Hakamada für die leichte Trendwende gesorgt haben. Über vier Jahrzehnte sass der heute 78-jährige Japaner im Todestrakt für ein Verbrechen, das er wohl nie begangen hat. Erst eine DNA-Analyse hat ihn entlastet (Asienspiegel berichtete).
Der Fall Hakamada hat wenig bewirkt
Das Schicksal von Iwao Hakamada wurde von den japanischen Medien intensiv abgedeckt, letztendlich hat er aber in der allgemeinen Haltung der Bevölkerung zur Todesstrafe nur wenig verändert. Und so kommt es, dass im Jahr eins nach dem Fall Hakamada nur gerade mal 9,7 Prozent der Japaner der Überzeugung sind, dass die Todesstrafe abzuschaffen ist. Das sind zwar vier Prozent mehr als bei der letzten Befragung, es bleibt jedoch ein ausserordentlich tiefer Wert.
Die Gegner argumentieren, dass das Problem der Todestrafe das Unwiderrufliche sei. Sollte sich herausstellen, dass der Hingerichtete eigentlich unschuldig war, könne der Staat die Sache nicht wiedergutmachen. Ein weiterer Teil der Gegner meint, dass es ohnehin angemessener sei, wenn der Verbrecher am Leben bleibe, um seine Strafe abzusitzen. Andere finden, dass eine Hinrichtung durch den Staat in jedem Fall ein unverzeihlicher Akt sei.
Archaische Vollstreckungsmethode
Übrigens kennt Japan seit 1873 nur eine Form der Hinrichtung: es ist der Tod durch Erhängen. Diese archaische Vollstreckungsform kam in der Nachkriegsgeschichte wiederholt unter Beschuss. Das Oberste Gericht beurteilte 1955 den Tod durch den Strang als verfassungskonform. Das Erhängen sei selbst aus einer humanitären Sicht «nicht grausam», erklärten die Richter damals (Asienspiegel berichtete).
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Deutsch | Japanisch | Furigana | Lesung |
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Todesstrafe | 死刑 | しけい | shikei |
Abschaffung der Todesstrafe | 死刑廃止 | しけいはいし | shikei hai’shi |
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