Tat­ort Internetcafé

Ein Manga-Café in Osaka.
Ein Man­ga-Café in Osa­ka. flickr/​mistaroblivion

Inter­net­ca­fés erfreu­en sich in Japan einer gros­sen Beliebt­heit. Neben den klas­si­schen Inter­net­ca­féés bie­ten auch Man­ga­ca­fés (man­ga kis­sa/漫画喫茶) neben einer reich­hal­ti­gen Man­ga-Biblio­thek Inter­net­zu­gang an. Allein in Tokio zählt man 561 Inter­net- und Man­ga­ca­fés. Für ein paar 100 Yen pro Stun­de erhält man nicht nur Zugang zum Inter­net, son­dern auch eine eige­ne Kabi­ne zur Nut­zung. Die Cafés sind meist 24 Stun­den geöff­net und vie­le Nut­zer ver­brin­gen die gan­ze Nacht im Inter­net­ca­fé, weil sie sich kein Hotel leis­ten können.

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Aller­dings ver­brin­gen nicht alle Benut­zer ihre Zeit damit, im Inter­net zu sur­fen oder zu schla­fen, wie ein neu­er Bericht der Tokio­ter Poli­zei zeigt. Nur 40 Pro­zent der Inter­net- und Man­ga­ca­fés las­sen sich von ihren Kun­den einen Aus­weis zei­gen. Bei den 60 Pro­zent, die kei­nen Aus­weis ver­lan­gen, kommt es rund dop­pelt so häu­fig zu Straf­ta­ten, berich­tet die Mai­ni­chi Shim­bun. Offen­bar zieht die Anony­mi­tät der halb-öffent­li­chen Inter­net­ca­fés auch zwie­lich­ti­ge Figu­ren an.

Die dunk­le Sei­te der Internetcafés

Ins­ge­samt ver­zeich­ne­te die Tokio­ter Poli­zei für den Zeit­raum zwi­schen Janu­ar und August die­ses Jah­res 679 in Inter­net- und Man­ga­ca­fés began­ge­ne Straf­ta­ten. Ein Gross­teil davon sind Baga­tell­de­lik­te wie Dieb­stahl von Taschen oder Zech­prel­le­rei. Ande­rer­seits sind auch schwer­wie­gen­de­re Ver­ge­hen dar­un­ter, in ers­ter Linie Inter­net­kri­mi­na­li­tät wie Hacking oder Online-Dro­gen­han­del, aber auch Betrug, sexu­el­le Nöti­gung und Raub. In einem Fall hat­te sich ein gan­zer Ring von Über­wei­sungs­be­trü­gern in einem Inter­net­ca­fé eingenistet.

Die Tokio­ter Poli­zei hat jetzt eine Kom­mis­si­on ein­ge­setzt, die Gegen­mass­nah­men vor­schla­gen soll. Geprüft wird unter ande­rem der Vor­schlag, dass Inter­net- und Man­ga­ca­fés in Zukunft die Iden­ti­tät ihrer Kun­den anhand eines Aus­wei­ses über­prü­fen müs­sen. Die Poli­zei emp­fiehlt den Betrei­bern von Inter­net­ca­fés seit 2007 auf frei­wil­li­ger Basis, einen Aus­weis zu ver­lan­gen und elek­tro­ni­sche Pro­to­kol­le auf­zu­be­wah­ren. Der Inter­es­sen­ver­band der Inter­net­ca­fés will sei­ne Mit­glie­der nun dazu auf­ru­fen, ihre Kun­den genau­er zu kontrollieren.

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