Ein buddhistischer Mönch vor Gericht
Der Oberste Gerichtshof in Japan hat die Berufung eines buddhistischen Mönches abgewiesen, der im Dezember 2007 wegen Verteilens von politischen Flugblättern in einem Wohnblock zu einer Geldstrafe verurteilt worden war. Das Gerichtsurteil hat in der japanischen Presse zu einer Kontroverse über die verfassungsmässig garantierte Meinungsfreiheit geführt. Der verurteilte Yosei Arakawa zeigte sich erzürnt und besorgt über das Urteil: «Der Oberste Gerichtshof verzichtet damit auf seine Pflicht gegen die Unterdrückung der Meinungsfreiheit vorzugehen.»
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Der 62-jährige Mönch betrat im Dezember 2004 einen Wohnblock, um Flugblätter der kommunistischen Partei in die Briefkästen der Bewohner zu werfen. Eine Notiz verwies jedoch ausdrücklich das Einwerfen von Flugblättern und Werbezetteln zu unterlassen. Ein Anwohner meldete sich bei der Polizei, worauf der Mönch verhaftet und 23 Tage lang in Untersuchungshaft gesteckt wurde.
Zuerst ein Freispruch
Das Tokioter Bezirksgericht sprach ihn im August 2006 frei. Es sei gesellschaftlich nicht akzeptabel jemanden zu bestrafen, der nur kurz in einem Wohnblock Flugblätter verteilen wolle.
Doch im Dezember 2007 befand das Oberste Gericht von Tokio den Mönch wegen Hausfriedensbruch für schuldig und verdonnerte ihn zu einer Geldstrafe von 50’000 Yen, da ausdrücklich eine Notiz den Zutritt fremder Leute in den Wohnblock untersagte. Zudem sei die Meinungsfreiheit nicht unter jeden Umständen bedingungslos gültig, wenn das Recht anderer Menschen dabei verletzt werde.
Nicht der erste Fall
Bereits 2005 wurde eine Bürgerrechtsgruppe, die Flugblätter gegen die Entsendung japanischer Truppen in den Irak in einem Wohnhaus verteilten, zu Geldstrafen zwischen 100’000 und 200’000 Yen verurteilt. Auch dort wurde eine Berufung abgewiesen.
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