Ein bud­dhis­ti­scher Mönch vor Gericht

Im Blickpunkt: Ein buddhistischer Mönch in Japan.
Im Blick­punkt: Ein bud­dhis­ti­scher Mönch in Japan. flickr/​per­ma­nent traveller

Der Obers­te Gerichts­hof in Japan hat die Beru­fung eines bud­dhis­ti­schen Mön­ches abge­wie­sen, der im Dezem­ber 2007 wegen Ver­tei­lens von poli­ti­schen Flug­blät­tern in einem Wohn­block zu einer Geld­stra­fe ver­ur­teilt wor­den war. Das Gerichts­ur­teil hat in der japa­ni­schen Pres­se zu einer Kon­tro­ver­se über die ver­fas­sungs­mäs­sig garan­tier­te Mei­nungs­frei­heit geführt. Der ver­ur­teil­te Yosei Ara­ka­wa zeig­te sich erzürnt und besorgt über das Urteil: «Der Obers­te Gerichts­hof ver­zich­tet damit auf sei­ne Pflicht gegen die Unter­drü­ckung der Mei­nungs­frei­heit vorzugehen.»

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Der 62-jäh­ri­ge Mönch betrat im Dezem­ber 2004 einen Wohn­block, um Flug­blät­ter der kom­mu­nis­ti­schen Par­tei in die Brief­käs­ten der Bewoh­ner zu wer­fen. Eine Notiz ver­wies jedoch aus­drück­lich das Ein­wer­fen von Flug­blät­tern und Wer­be­zet­teln zu unter­las­sen. Ein Anwoh­ner mel­de­te sich bei der Poli­zei, wor­auf der Mönch ver­haf­tet und 23 Tage lang in Unter­su­chungs­haft gesteckt wurde.

Zuerst ein Freispruch

Das Tokio­ter Bezirks­ge­richt sprach ihn im August 2006 frei. Es sei gesell­schaft­lich nicht akzep­ta­bel jeman­den zu bestra­fen, der nur kurz in einem Wohn­block Flug­blät­ter ver­tei­len wolle.

Doch im Dezem­ber 2007 befand das Obers­te Gericht von Tokio den Mönch wegen Haus­frie­dens­bruch für schul­dig und ver­don­ner­te ihn zu einer Geld­stra­fe von 50’000 Yen, da aus­drück­lich eine Notiz den Zutritt frem­der Leu­te in den Wohn­block unter­sag­te. Zudem sei die Mei­nungs­frei­heit nicht unter jeden Umstän­den bedin­gungs­los gül­tig, wenn das Recht ande­rer Men­schen dabei ver­letzt werde.

Nicht der ers­te Fall

Bereits 2005 wur­de eine Bür­ger­rechts­grup­pe, die Flug­blät­ter gegen die Ent­sen­dung japa­ni­scher Trup­pen in den Irak in einem Wohn­haus ver­teil­ten, zu Geld­stra­fen zwi­schen 100’000 und 200’000 Yen ver­ur­teilt. Auch dort wur­de eine Beru­fung abgewiesen.

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