Wie pornographisch dürfen Comics sein?
Das Tokioter Stadtparlament berät in diesem Jahr zum 2. Mal über eine Gesetzesrevision, die Darstellungen sexueller Art in Manga und Anime reglementieren soll. Es ist ein Versuch der Stadtregierung der Kinderpornographie in der Welt des Comics einen Riegel zu schieben. Zu ungenügend seien die Selbstregulierungsmechanismen der Branche, lautet der Vorwurf.
Wenn Sie diesen Artikel gratis lesen, bezahlen andere dafür. Mit einem Abo sichern Sie die Zukunft dieses Japan-Blogs.
Ein Vorschlag aus dem Frühjahr verlangte, dass sexuelle Darstellungen mit «virtuellen Minderjährigen» – Comicfiguren, die jünger als 18 Jahre alt aussehen – als jugendgefährdend eingestuft werden und nicht an Kinder und Jugendliche abgeben werden dürfen (Asienspiegel berichtete). Zudem wurde festgehalten, dass der Bürger in der Verantwortung stehe, Comic-Material mit kinderpornographischen Inhalten nicht weiter zu verbreiten.
Manga-Künstler wie Tetsuya Chiba, Zeichner der Serie Ashita no Joe, sahen in dieser Vorlage ihre künstlerischen Freiheiten in Gefahr. Sie störten sich zudem an der unklaren Definition des «virtuellen Minderjährigen». Der Gesetzesentwurf wurde im Juni vom Parlament schliesslich verworfen. Die Mehrheit der Abgeordneten erkannte darin einen Verstoss gegen das Recht auf freie Meinungsäusserung. Die Manga-Branche feierte einen Teilsieg.
Der zweite Anlauf
Aufgegeben hat die Tokioter Stadtregierung deswegen nicht. In einem neuen Anlauf hat sie eine entschärfte Fassung der verworfenen Gesetzesvorlage vorgelegt. Der Bürger wird nun lediglich angehalten sich «freiwillig» gegen die Verbreitung von Kinderpornographie einzusetzen.
Der Begriff des «virtuellen Minderjährigen» wurde gar komplett gestrichen. Nun heisst es, dass einzig Werke, die strafbare sexuelle Handlungen übertrieben darstellen oder verherrlichen, unter die Regulierung fallen würden. «Damit wird das Recht auf freie Meinungsäusserung nicht verletzt», argumentiert die Stadtregierung.
Das Veto der Künstler
Mit diesen Anpassungen erhofft sie nun, eine Mehrheit für sich zu gewinnen. Die Gilde der Manga-Künstler konnte die Stadtregierung jedoch nicht überzeugen. Auch der neuste Gesetzesentwurf sei ungenügend. Die Künstler befürchten, künftig Opfer von Behördenwillkür zu werden. Die Neuerungen seien mehrdeutig auslegbar und hätten alles noch schlimmer gemacht.
«Indem der Begriff des ‹virtuellen Minderjährigen› gestrichen wurde, können künftig auch älter aussehende Manga-Charaktere unter die Reglementierung fallen», beklagen sich die Künstler in der Mainichi Shimbun. Die Zeichnerin Machiko Satonaka empörte sich im Frühjahr über die Tatsache, dass die Regierung sogar Comicfiguren reglementieren wolle, obwohl dabei niemand zu Schaden komme.
Rechtliche Vorbehalte
Rechtsexperten sind der Meinung, dass sich ein solches Gesetz kaum wirkungsvoll durchsetzen liesse, da Manga und Anime zunehmend im Internet angeschaut und hier die vorgesehenen Kontrollmechanismen versagen würden. Die Politik tue besser daran, die tatsächliche Kinderpornographie in Japan zu bekämpfen.
Auch die Mainichi Shimbun hat in einem Leitartikel Vorbehalte gegenüber dem neuen Gesetzesvorschlag zum Ausdruck gebracht. Zwar sei es wichtig, Manga und Anime mit sexuellen Darstellungen vor Kinderaugen zu schützen und Kinderpornographie zu bekämpfen, gleichzeitig dürfe man aber nicht mit verschärften Kontrollen den Künstlern ihr Recht auf freie Meinungsäusserung entziehen. Ausserdem gebe die bereits existierende Rechtsordnung den Behörden genügend Möglichkeit gegen die Publikation von Comics mit obszönen Inhalten vorzugehen.
Ohne Abonnenten kein Asienspiegel
Wenn Sie diesen Artikel gratis lesen, bezahlen andere dafür. Mit einem Abo sichern Sie die Zukunft dieses Japan-Blogs, der über 5000 kostenlos zugängliche Artikel bietet.
VORTEILE JAHRES-ABO
Klicken Sie hier, um mehr darüber zu erfahren.
- Zahlungsmittel: Master, Visa, PayPal, Apple Pay, Google Pay
- Für TWINT bitte via Asienspiegel Shop bezahlen
- Für Banküberweisung hier klicken