Airbnb als Wirtschaftsmotor
Das Mitwohnportal Airbnb boomt inzwischen auch in Japan. Über 16’000 Wohnungen und Zimmer werden im Inselstaat bereits angeboten. Diese Zahl hat sich innerhalb eines Jahres mehr als verdreifacht. Rund um Airbnb sind zudem Dienstleister entstanden, die sich um die Kommunikation mit den Kunden, Schlüsselübergabe, das Putzen und alle anderen Kleinigkeiten, die für die Vermieter anfallen, kümmern.
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Diese neue Branche bewegt sich jedoch in einer gesetzlichen Grauzone, da es sich bei den Airbnb-Angeboten weder um eine normale Miete einer Wohnung noch um ein klassisches Hotel handelt. Es fehlt an klaren Regelungen. Denn grundsätzlich fallen Wohnungen, die für weniger als 30 Tage vermietet werden, unter das Hotelgewerbegesetz, das verschiedene Vorgaben für Infrastruktur und Sicherheit vorschreibt. So ist beispielsweise ein Empfangsschalter oder eine Anmeldung eines ausländischen Gastes bei den Behörden zwingend vorgeschrieben.
Illegal? Egal.
Sorgen muss sich die Branche dennoch wenig machen. Die Behörden haben bislang ein Auge zugedrückt. Nur in ganz wenigen Fällen, bei schwerer Missachtung des Gesetzes, schritt die Polizei bislang ein. Ein zu strenges Vorgehen wäre für den von der Regierung stark geförderten Tourismus kontraproduktiv.
Bei 16’000 Wohnungen und Zimmern ist die Lage auch unübersichtlich. Und ausserdem sind beim aktuellen Tourismusboom (Asienspiegel berichtete) die Hotels in den Grossstädten derart ausgelastet, dass Airbnb als nützliche Ergänzung wahrgenommen wird.
Osaka macht den ersten Schritt
Die Regierung hat für die neu geschaffenen Sonderwirtschaftszonen (Asienspiegel berichtete) Rahmenbedingungen für die Kurzvermietung von Privatwohnungen bereits formuliert. Die Grossstadt Osaka, die zu diesen neuen Zonen gehört, wagt nun als erste Stadt eine Umsetzung.
So erlaubt eine vom Präfekturparlament erlassene Verordnung, die ab April 2016 Gültigkeit haben soll, eine kurzzeitige Vermietung von Zimmern in privaten Häusern und Wohnungen, wie die Yomiuri Shimbun berichtet.
Nur ein erster Schritt
Doch auch diese Verordnung hat ihre Tücken. Denn sie verlangt einen Mindestaufenthalt von 6 Nächten in einer Privatwohnung. Bei Airbnb sind jedoch weit kürzere Aufenthalte die Norm. Dennoch kann die Massnahme als einen ersten wichtigen Schritt zur Legalisierung dieses Dienstes angesehen werden.
Andere Orte werden folgen. Der Bezirk Ota in Tokio hat bereits angekündigt, eine ähnliche Verordnung bereits ab Januar 2016 in Kraft treten zu lassen, wie Nikkei Business berichtet. Ausserdem hat Premierminister Shinzo Abe laut der Nikkei Shimbun angekündigt, das Hotelgewerbegesetz anpassen zu wollen.
Die Regierungspartei hat die Wachstumsmöglichkeiten, die die Vermietung von privatem Wohnraum für Touristen bietet, erkannt (Asienspiegel berichtete). Besonders für die ländlichen Regionen könnte eine Deregulierung des Hotelgewerbegesetzes eine Chance sein. Denn gerade in den abgelegenen, dörflichen Regionen fehlt es an genügend Unterkünften, die zentral für eine touristische Belebung sind.
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