Die Ausgestossenen
Es ist eines der dunkelsten Kapitel in der japanischen Nachkriegsgeschichte. Obwohl schon lange medizinische Behandlungsmöglichkeiten existierten und ein Infektionsrisiko stets als äusserst gering betrachtet wurde, hat man an Lepra erkrankte Menschen bis 1996 konsequent aus der Gesellschaft ausgeschlossen. Die Grundlage hierzu bildete das 1931 erlassene «Gesetz zur Lepra-Prävention», das die Betroffenen zwang, ohne Möglichkeit auf Entlassung in speziellen, sogenannten Leprosorien zu leben, als «Vorbeugungsmassnahme» wie es damals hiess. Trotz neuer medizinischer Möglichkeiten blieb das Gesetz auch nach dem Krieg erhalten und wurde 1953 nochmals angepasst.
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Die Erkrankten wurden ein Leben lang geächtet. Selbst nach einer Heilung blieben viele wegen der bleibenden Narben und Deformationen durch die Krankheit in den Anstalten. In den 1960er-Jahren wurden über 10’000 Menschen an diesen Orten platziert, obwohl die WHO bereits 1960 eine Isolierung von Patienten ausdrücklich als unmenschlich ablehnte. Von 1948 bis 1972 wurden kriminelle Verdachtsfälle in Anstalten gar durch spezielle, von der Öffentlichkeit abgeschottete Gerichte durchgeführt. So gross war die Furcht vor einer Infektion. Es kam auch zu Sterilisationen und erzwungenen Schwangerschaftsabbrüchen.
Die Wende 1996
Erst 1996 wurde das «Gesetz zur Lepra-Präventions» aufgehoben. 2001 erklärte ein Gericht in Kumamoto die damalige Vorgehensweise des Staates als verfassungswidrig. Daraufhin entschuldigte sich die Regierung und begann mit Unterstützungszahlungen, sofern ein Betroffener dagegen klagte. Doch viele haben davon abgesehen, da sie fürchten, dass ihre Krankheit somit öffentlich wird. Ausserdem ist dieses Recht zu klagen, im vergangenen Monat endgültig verjährt.
Ungeachtet der Aufhebung des Gesetzes und der Entschuldigung halten sich die Vorurteile und das Unwissen über die Krankheit bis heute hartnäckig. Dies hat dazu geführt, dass bis heute gemäss der Asahi Shimbun rund 1600 frühere Erkrankte in dem damals errichteten Leprosorien ein zurückgezogenes Leben führen. Ihr Durchschnittsalter liegt bei 83,9 Jahren. Weitere 1100 ehemalige Betroffene haben sich für eine Rückkehr in die Gesellschaft entschieden. Nur wenige sind jedoch bereit, über ihre Vergangenheit zu sprechen.
Die Folgen für die Verwandten
Doch die Vorurteilen machen nicht alleine bei den ehemaligen Erkrankten halt. Auch deren Familien und Hinterbliebenen werden stigmatisiert. So hielt sich in der Öffentlichkeit lange das Vorurteil, dass die Krankheit vererbbar sei. Viele von ihnen beginnen sich nun juristisch zur Wehr zu setzen. Das Bezirksgericht von Tottori bestätigte in diesem Zusammenhang im vergangenen Jahr, dass die Regierung damals illegal gehandelt habe und die Diskriminierung ehemaliger Patienten und deren Kinder eine direkte Folge dieser Segregationspolitik sei.
Dies hat nun in Kumamoto nun zu einer neuen Sammelklage von über 500 Verwandten von Betroffenen geführt, die eine Wiedergutmachung vom Staat fordern, wie die Kobe Shimbun berichtet. Ausserdem ist das Oberste Gericht laut der Nikkei Shimbun offenbar kur davor, sich öffentlich dafür zu entschuldigen, dass man zwischen 1948 und 1972 die Spezialgerichte in den Anstalten erlaubte, obwohl diese offentsichtlich gegen die Grundsätze öffentlicher Verhandlungen und fairer Prozessführung verstiessen.
Ein Film für die Aufarbeitung
Und so tut sich allmählich etwas bei der juristischen Aufarbeitung dieses dunklen Kapitels der japanischen Nachkriegsgeschichte. Auch gesellschaftlich wird dieser Umgang mit der Krankheit zunehmend thematisiert. Ein Beispiel dafür ist der einfühlende Spielfilm «An – Kirschblüten und rote Bohnen» von Naomi Kawase, der sich geschickt und einfühlsam dieses noch immer viel zu stark tabuisierten Themas angenommen hat. Ausserdem gibt es heute Führungen in gewissen Leprosorien, die die Bevölkerung aufklären helfen sollen. Für die meisten Betroffenen kommt dieses rechtliche und gesellschaftliche Umdenken jedoch viel zu spät.
Update, 26.4.2016
Das Oberste Gericht hat sich offiziell dafür entschuldigt, dass es Spezialgerichte in den Anstalten zuliess. Man habe den Betroffenen damit Schaden zugefügt, sie in ihrer Würde verletzt und die Vorurteile gegenüber den Lepra-Kranken damit noch bestärkt. Man werde aus diesen Fehlern lernen und dafür sorgen, dass so etwas nie wieder geschehen werde. Ob das damalige Vorgehen gegen die Verfassung verstiess, wollte das Oberste Gericht jedoch nicht bestätigen.
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