«MariCar» verliert ein zweites Mal gegen Nintendo
Mit einem Gokart im Super Mario-Kostüm zwei Stunden lang durch die Strassen von Tokio fahren: Der Dienst MariCar macht dies möglich und hat sich in den letzten Jahren zu einem Renner unter ausländischen Touristen entwickelt. Auch in Osaka, Kyoto und in Okinawa wird er angeboten. Nintendo, der Urheber der beliebten Videospiel-Serie Mario Kart, geht bei diesem Vergnügen jedoch leer aus. Aus diesem Grund hat der Konzern aus Kyoto die Gokart-Firma 2017 wegen Urheberrechtsverletzung verklagt (Asienspiegel berichtete). Tatsächlich erinnerte bei dieser Dienstleistung so ziemlich alles an Super Mario, auch wenn im Firmenname («MariCar») und im Slogan («Real Life SuperHero Kart») eine direkte Erwähnung vermieden wurde. MariCar lieh aber den Kunden für die Fahrt Kostüme bekannter Nintendo-Charaktere aus. Deren Fotos wurden zudem verwendet, um damit Werbung zu machen.
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In einem ersten Urteil gab das Gericht Nintendo recht (Asienspiegel berichtete). MariCar habe gegen das Urheberrechtsgesetz verstossen und unlauteren Wettbewerb betrieben. Ausserdem wurde die Gokart-Firma zu einer Strafe in der Höhe von 10 Millionen Yen verdonnert. Das Urteil zeigte Wirkung. MariCar änderte den Firmennamen zu Mari Mobility Development. Auch die Website trägt inzwischen eine andere URL, nämlich kart.st. Auf den publizierten Fotos der Website findet man keine Fahrer mehr in Mario-Kostümen. Auf den Gokarts steht «Unrelated to Nintendo». Das Geschäft scheint einen Weg aus den rechtlichen Schwierigkeiten gefunden zu haben – und trotzdem ging der Gokart-Dienst gegen das Urteil in Berufung.
Das zweite Urteil
Aber auch dieses Mal wurde Nintendo recht gegeben, wie die Asahi Shimbun berichtet. Das Gericht urteilte, dass MariCar wissentlich unberechtigt gehandelt habe. In einem weiteren Urteil wird nun die neue Schadenersatzsumme festgelegt. Für MariCar könnte die Berufung teuer zu stehen kommen. Denn Nintendo verlangt inzwischen nicht mehr 10 sondern 50 Millionen Yen Schadenersatz.
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