Zu Über­stun­den gezwungen

Erschöpft: Ein Alltagsbild in der japanischen Arbeitswelt.
Erschöpft: Ein All­tags­bild in der japa­ni­schen Arbeits­welt. flickr/​reu­ben

In Japan ver­geht kein Tag, an dem die Medi­en nicht über einen Todes­fall durch Über­ar­bei­tung berich­ten. Karo­shi nennt sich das auf Japa­nisch (Asi­en­spie­gel berich­te­te). Erst in den letz­ten Jah­ren hat sich für die­ses Pro­blem ein gesell­schaft­li­ches Bewusst­sein entwickelt.

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Die Kla­gen gegen Arbeit­ge­ber haben sich gehäuft. Nicht sel­ten ent­schei­den die Gerich­te heu­te im Sin­ne der Ange­hö­ri­gen der Karo­shi-Opfer. Doch nicht immer ist die Beweis­la­ge ein­fach, ein Zusam­men­hang juris­tisch nicht ein­deu­tig aus­zu­ma­chen. So gehört es in Japan zum guten Ton, Über­stun­den zu leis­ten. Die gesetz­lich erlaub­ten 40 Über­stun­den pro Woche wer­den da schnell mal über­se­hen. Die Loya­li­tät zum Unter­neh­men steht über allem.

Es unter­liegt dem Arbeits­mi­nis­te­ri­um, die gesetz­li­chen Vor­ga­ben zu beauf­sich­ti­gen. Um das Pro­blem anzu­ge­hen, hat es begon­nen, Fir­men aus­zu­ma­chen, die sys­te­ma­tisch ihre Ange­stell­ten ausnützen.

4000 «schwar­ze Firmen»

Das Minis­te­ri­um geht nach einer ers­ten Stu­die von rund 4000 soge­nann­ten «schwar­ze Fir­men» aus, wie die Nik­kei Shim­bun berich­tet. Damit sind nach offi­zi­el­ler Les­art Unter­neh­men gemeint, die im Ver­dacht ste­hen, ihre jun­gen Arbei­ter mit einem Mini­mal­lohn zu Über­stun­den zu zwin­gen. Eine hohe Fluk­tua­ti­ons­ra­te und über­durch­schnitt­lich vie­le Fäl­le von unbe­zahl­ten Über­stun­den gel­ten als untrüg­li­che Indikatoren.

In einer hier­ar­chisch geord­ne­ten Unter­neh­mens­struk­tur sind sie beson­ders die Neu­ein­stei­ger ver­wund­bar und nicht sel­ten dem «Pawa-Hara», dem Mob­bing von oben ausgesetzt.

Man droht ihnen die Frei­ta­ge zu strei­chen, falls sie die Umsatz­zie­le nicht errei­chen. Oft müs­sen die­se auch rechts­wid­ri­ge Arbeits­ver­trä­ge akzep­tie­ren, in denen ein erheb­li­cher Lohn­an­teil nur bei einer bestimm­ten Zahl an geleis­te­ten Über­stun­den über­wie­sen wird.

Ein­mo­na­ti­ge Untersuchung

Wäh­rend eines Monats wird das Arbeits­mi­nis­te­ri­um einen genaue­ren Blick in die Bücher der 4000 ver­däch­ti­gen Fir­men wer­fen. Bei Ver­stös­sen gegen das Arbeits­ge­setz wer­den die betrof­fe­nen ange­hal­ten, unter Auf­sicht Kor­rek­tu­ren anzu­brin­gen. Han­delt es sich um schwe­re­re Ver­ge­hen wird der Fall direkt der Staats­an­walt­schaft über­ge­ben und der Name des Unter­neh­mens öffent­lich publiziert.

Aus­ser­dem bie­ten die Behör­den neu den Betrof­fe­nen auch eine tele­fo­ni­sche Hil­fe an. Damit hofft das Arbeits­mi­nis­te­ri­um, die Lage für die Arbeit­neh­mer zu verbessern.

Der «Black Cor­po­ra­ti­on Award»

Eine Grup­pe von Anwäl­ten, Pro­fes­so­ren und Gewerk­schaf­ten geht der­weil einen Schritt wei­ter. Mit dem «Black Cor­po­ra­ti­on Award» stellt sie die «schwar­zen Fir­men» öffent­lich an den Pranger.

Die­ses Jahr hat Wata­mi Food Ser­vices den unrühm­li­chen Preis gewon­nen, wie Live­door News berich­tet. Die Restau­rant­ket­te soll eine 26-jäh­ri­ge Neu­ein­stei­ge­rin nach nur zwei Mona­ten in den Selbst­mord getrie­ben haben. Eine Unter­su­chung ergab, dass sie in einem Monat 140 Über­stun­den leis­ten musste.

So lau­tet eine schrift­lich fest­ge­hal­te­ne Unter­neh­mens­dok­trin von Wata­mi Food Ser­vices: «365 Tage, 24 Stun­den, arbei­te bis zum Tode».

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