Japans Rei­se­pass: Was der Name in Klam­mern bedeutet

Zwei Beispiele für den Klammernamen.
Zwei Bei­spie­le für den Klam­mer­na­men. Bil­der: mofa​.go​.jp

In Japan ist es recht­lich nach wie vor so, dass ein Ehe­paar einen ein­zi­gen Fami­li­en­na­men anneh­men muss (Asi­en­spie­gel berich­te­te). Und so steht es auch im Rei­se­pass: Ein ein­zi­ger Fami­li­en­na­me. Es kommt aber, dass nach dem Fami­li­en­na­men noch ein wei­te­rer Fami­li­en­na­men in Klam­mern steht. Das kann bei­spiels­wei­se der Mäd­chen­na­men einer ver­hei­ra­te­ten Japa­ne­rin sein, die auf Geschäfts­rei­sen im Aus­land oder aus ande­ren Grün­den auf die­se Erwäh­nung ange­wie­sen ist und dies auch so bele­gen kann. 

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Bei der Pass­kon­trol­le im Aus­land kann dies jedoch zu Ver­wir­rung und Nach­fra­gen füh­ren, da die­ses Sys­tem kei­nem inter­na­tio­na­len Stan­dard ent­spricht. Die Japa­ne­rin Miki Haga beklag­te sich auf Twit­ter dar­über, nach­dem sie sich im Aus­land wie­der­holt erklä­ren muss­te. Sie for­der­te, dass die japa­ni­sche Regie­rung für die Grenz­be­hör­den in ande­ren Län­dern eine Erklä­rung publi­zie­ren soll­te. Aus­sen­mi­nis­ter Taro Kono reagier­te prompt. Nun gibt es tat­säch­lich eine ganz offi­zi­el­le Infor­ma­ti­on auf Eng­lisch. Dem­nach kann der Fami­li­en- oder auch Vor­na­me in Klam­mern fol­gen­de drei Bedeu­tun­gen haben:

  1. Es han­delt sich um den Fami­li­en­na­men des aus­län­di­schen Ehepartners.
  2. Es han­delt sich um den Vor- oder Fami­li­en­na­me, der in einem Rei­se­pass einer ande­ren Natio­na­li­tät steht. So dür­fen Kin­der bis zum 20. Lebens­jahr in Japan offi­zi­ell eine zwei­te Staats­bür­ger­schaft haben (Asi­en­spie­gel berich­te­te).
  3. Es han­delt sich um einen frü­he­ren Fami­li­en­na­men, wie z. Bsp. der Mädchenname. 

Offi­zi­ell kommt der Klam­mer­na­me in gera­de mal 0,76 Pro­zent aller japa­ni­schen Rei­se­päs­se vor, wie die Asahi Shim­bun berich­tet. Das Aus­sen­mi­nis­te­ri­um plant nun aber, die Ver­wen­dung von Mäd­chen­na­men im Rei­se­pass ein­fa­cher zu erlauben. 

Welt­spit­ze: Der japa­ni­sche Reisepass

Abge­se­hen von die­sem Sach­ver­halt ist der japa­ni­sche Rei­se­pass Welt­spit­ze. Die Bür­ger des Insel­staa­tes dür­fen gleich 189 Natio­nen oder Son­der­ver­wal­tungs­ge­bie­te (wie z. Bsp. Hong­kong) ganz ohne Visum berei­sen. Ein­zig der Stadt­staat Sin­ga­pur liegt mit Japan gleich­auf (Asi­en­spie­gel berich­te­te).

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